Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung
Beschreibung
Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßenklasse eingestuft.
Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen wird von der Gemeinde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden (z. B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).
Ansprechpartner
Markt Feucht - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 33
90537 Feucht
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: bauamt@feucht.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7245061489346Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9128 9167-444
Fax: +49 9128 9167-67
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.08.2024