Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung
Beschreibung
Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßenklasse eingestuft.
Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen wird von der Gemeinde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden (z. B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).
Ansprechpartner
Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber - Sachgebiet IV/4 - Tiefbau Technik und Müllberatung
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1363
91535 Rothenburg o.d.T.
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Außerdem nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: stadtbauamt@rothenburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5358012121213Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9861 404-432
Fax: +49 9861 404-449
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.08.2024