Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung
Beschreibung
Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßenklasse eingestuft.
Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen wird von der Gemeinde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden (z. B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).
Ansprechpartner
Gemeinde Langfurth - Straßenverkehrsamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 38
91731 Langfurth
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bitte erfragen Sie die aktuellen Öffnungszeiten!
Kontakt
E-Mail: poststelle@langfurth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/036749637607Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9856 9770-0
Fax: +49 9856 9770-77
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.08.2024