Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung
Beschreibung
Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßenklasse eingestuft.
Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen wird von der Gemeinde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden (z. B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).
Ansprechpartner
Stadt Erlangen - Abt. Verwaltung und Bauhof
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schuhstraße 40
91052 Erlangen
Öffnungszeiten
Mo 09:30 Uhr - 15:00 Uhr
Di 09:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 09:30 Uhr - 15:00 Uhr
Do 09:30 Uhr - 15:00 Uhr
Fr 09:30 Uhr - 12:00 Uhr
Termine vor Ort sind nur nach Vereinbarung möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Fax auf.
Kontakt
E-Mail: tiefbauamt@stadt.erlangen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2930503352352Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9131 86-2394
Fax: +49 9131 86-2111
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 28.06.2023