Widmung einer Straße öffentliche Bekanntmachung

    Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung

    Eine Widmung ist die Verfügung, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält.

    Beschreibung

    Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßenklasse eingestuft.

    Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen wird von der Gemeinde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden (z. B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).

    Ansprechpartner

    Stadt Goldkronach

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    95497 Goldkronach

    Postfachadresse

    Postfach 27

    95497 Goldkronach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Nachmittagstermine außerhalb der Öffnungszeiten im Sonderfall nach Absprache möglich

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@goldkronach.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=40220074463Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/40220074463Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9273 984-0

    Fax: +49 9273 984-20

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 28.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English