Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung
Beschreibung
Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßenklasse eingestuft.
Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen wird von der Gemeinde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden (z. B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).
Ansprechpartner
Markt Lappersdorf - Sachgebiet 20 - Sicherheit/Ordnung/Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1150
93134 Lappersdorf
Öffnungszeiten
Mo 07:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:15 Uhr
Di 07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: marktverwaltung@lappersdorf.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/929079174688Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 941 83000-0
Fax: +49 941 83000-99
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.08.2024