Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung
Beschreibung
Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßenklasse eingestuft.
Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen wird von der Gemeinde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden (z. B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).
Ansprechpartner
Markt Breitenbrunn - Bauamt/Beiträge/Gebühren
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Von-Tilly-Str. 7
92363 Breitenbrunn
Öffnungszeiten
Mo 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: konrad@breitenbrunn.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/296633090724Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9495 9403-0
Fax: +49 9495 9403-50
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.08.2024