Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung
Beschreibung
Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßenklasse eingestuft.
Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen wird von der Gemeinde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden (z. B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).
Ansprechpartner
Markt Schmidmühlen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausstr. 1
92287 Schmidmühlen
Öffnungszeiten
Mo 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: markt@schmidmuehlen.bayern.de
De-Mail: markt@schmidmuehlen.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=20996703711Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/20996703711Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9474 9403-0
Fax: +49 9474 9403-33
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.08.2024