Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung
Beschreibung
Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßenklasse eingestuft.
Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen wird von der Gemeinde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden (z. B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Sollacher Str. 4
94336 Hunderdorf
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: bauamt@hunderdorf.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/783970712631Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9422 8570-11
Fax: +49 9422 8570-511
Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf - Geschäftsleitung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Sollacher Str. 4
94336 Hunderdorf
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Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: gemeinde@hunderdorf.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/800748489631Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9422 8570-10
Fax: +49 9422 8570-510
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 28.06.2023