Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung
Beschreibung
Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßenklasse eingestuft.
Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen wird von der Gemeinde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden (z. B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Bergen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hochfellnstr. 14
83346 Bergen
Kontakt
E-Mail: info@bergen-chiemgau.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/35440813783Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8662 4885-0
Fax: +49 8662 4885-11
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.08.2024