Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung
Beschreibung
Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßenklasse eingestuft.
Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen wird von der Gemeinde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden (z. B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).
Ansprechpartner
Gemeinde Sauerlach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bahnhofstr. 1
82054 Sauerlach
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: gemeinde.sauerlach@sauerlach.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=85441163707Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/85441163707Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8104 6646-0
Fax: +49 8104 6646-99
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 28.06.2023