Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung
Beschreibung
Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßenklasse eingestuft.
Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen wird von der Gemeinde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden (z. B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).
Ansprechpartner
Gemeinde Erdweg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
85253 Erdweg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Das Bürgerbüro ist Donnerstag Nachmittags von 16:00 - 19:00 Uhr geöffnet
Kontakt
E-Mail: poststelle@erdweg.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=45219689546Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/45219689546Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8138 93171-0
Fax: +49 8138 93171-20
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.08.2024