Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung
Beschreibung
Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßenklasse eingestuft.
Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen wird von der Gemeinde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden (z. B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).
Ansprechpartner
Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz - Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Max-Planck-Platz 5
84508 Burgkirchen a.d.Alz
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/707408809768Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8679 309-0
Fax: +49 8679 309-129
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.08.2024