Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung
Beschreibung
Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßenklasse eingestuft.
Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen wird von der Gemeinde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden (z. B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).
Ansprechpartner
Stadt Ingolstadt - Tiefbauamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt
Kontakt
E-Mail: tiefbauamt@ingolstadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9702239094442Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 841 305-2341
Fax: +49 841 305-2342
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 28.06.2023