Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung

    Straßenverkehr; Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Gemeinde

    In Bayern sind neben der Bayerischen Polizei auch die Gemeinden befugt, bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten zu verfolgen und zu ahnden. Verkehrsüberwachung ist vorrangig darauf ausgerichtet, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

    Beschreibung

    Die Gemeinden sind gemäß § 88 Zuständigkeitsverordnung berechtigt, bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten (§ 24 StVG) zu verfolgen und zu ahnden.

    • Überwachung des ruhenden Verkehrs (z. B. Halte- und Parkverstöße)
    • Geschwindigkeitsüberwachung
    • Verkehrsordnungswidrigkeiten von Radfahrern auf Gehwegen
    • Verstöße gegen folgende Verkehrszeichen
      • Zeichen 220 (Einbahnstraße) in Verbindung mit Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt), soweit die Verkehrsordnungswidrigkeit durch Radfahrer begangen wird,
      • Zeichen 237 (Radweg),
      • Zeichen 239 (Gehweg),
      • Zeichen 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg),
      • Zeichen 241 (Getrennter Geh- und Radweg),
      • Zeichen 242.1 und 242.2 (Beginn und Ende einer Fußgängerzone),
      • Zeichen 244.1 und 244.2 (Beginn und Ende einer Fahrradstraße),
      • Zeichen 325.1 und 325.2 (Beginn und Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs).

    Gemeinden können Verkehrsüberwachung eigenständig oder in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden betreiben (z. B. Beteiligung an einem Zweckverband).

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    Ansprechpartner

    Stadt Kaufbeuren - 302b Verkehrswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Max-Straße 1

    87600 Kaufbeuren

    Postfachadresse

    Postfach 1752

    87577 Kaufbeuren

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@kaufbeuren.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/198521149742Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8341 437-310

    Fax: +49 8341 437-688

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.05.2024

    Stichwörter

    Verkehrsüberwachungsdienst

    Sprachversion

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