Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung

    Straßenverkehr; Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Gemeinde

    In Bayern sind neben der Bayerischen Polizei auch die Gemeinden befugt, bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten zu verfolgen und zu ahnden. Verkehrsüberwachung ist vorrangig darauf ausgerichtet, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

    Beschreibung

    Die Gemeinden sind gemäß § 88 Zuständigkeitsverordnung berechtigt, bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten (§ 24 StVG) zu verfolgen und zu ahnden.

    • Überwachung des ruhenden Verkehrs (z. B. Halte- und Parkverstöße)
    • Geschwindigkeitsüberwachung
    • Verkehrsordnungswidrigkeiten von Radfahrern auf Gehwegen
    • Verstöße gegen folgende Verkehrszeichen
      • Zeichen 220 (Einbahnstraße) in Verbindung mit Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt), soweit die Verkehrsordnungswidrigkeit durch Radfahrer begangen wird,
      • Zeichen 237 (Radweg),
      • Zeichen 239 (Gehweg),
      • Zeichen 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg),
      • Zeichen 241 (Getrennter Geh- und Radweg),
      • Zeichen 242.1 und 242.2 (Beginn und Ende einer Fußgängerzone),
      • Zeichen 244.1 und 244.2 (Beginn und Ende einer Fahrradstraße),
      • Zeichen 325.1 und 325.2 (Beginn und Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs).

    Gemeinden können Verkehrsüberwachung eigenständig oder in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden betreiben (z. B. Beteiligung an einem Zweckverband).

    Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Stadt Coburg - Straßenverkehr, Kommunale Verkehrsüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosengasse 1

    96450 Coburg

    Postfachadresse

    Postfach 30 42

    96419 Coburg

    Kontakt

    E-Mail: Ordnungsamt@coburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/663182463857Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9561 89-1310

    Fax: +49 9561 89-1329

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.05.2024

    Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg

    Fachlich freigegeben durch Stadt Coburg am 23.01.2024

    Stichwörter

    Verkehrsüberwachungsdienst

    Sprachversion

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