Gaststättenerlaubnis; Anmeldung zur Gaststättenunterrichtung
Sie benötigen eine Gaststättenerlaubnis (Konzession), wenn sie in ihrem Betrieb Alkohol ausschenken möchten. Eine Gaststättenerlaubnis wird erst dann erteilt, wenn Sie eine Bescheinigung der IHK über die Gaststättenunterrichtung vorweisen können.
Beschreibung
Die Grundsätze zum Umgang mit Lebensmitteln werden Ihnen in der Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer (IHK) vermittelt. Dabei werden unter anderem die Themen Hygienevorschriften, Lebensmittelrecht, Bier-, Wein- und Milchrecht sowie Getränkeanlagenrecht berücksichtigt.
Die Industrie- und Handelskammern führen die Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen durch und stellen hierfür eine Bescheinigung (Unterrichtungsnachweis) aus.
Die Unterrichtung wird meist in deutscher Sprache abgehalten.
Die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung (Unterrichtungsnachweis) wird im Anschluss an die Veranstaltung durch die IHK übergeben. Sie gilt bundesweit.
Sie können auf Antrag von der Gaststättenunterrichtung freigestellt werden, wenn Sie bereits bestimmte staatlich anerkannte Ausbildungsberufe mit einer Prüfung vor einer IHK, Handwerkskammer oder einer Handwerksinnung abgeschlossen haben und die Inhalte der Gaststättenunterrichtung Gegenstand der Ausbildung und Prüfung waren.
Online-Dienst
Anmeldeformular für die Gaststättenunterrichtung; Ergänzung: Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt (Standort 1)
Adresse
Hausanschrift
Mainaustr. 33-35
97082 Würzburg
Postanschrift
Mainaustr. 33-35
97082 Würzburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@wuerzburg.ihk.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/759744226723Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 4194-0
Fax: +49 931 4194-100
Internet
Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt (Standort 2)
Adresse
Hausanschrift
Karl-Götz-Strasse 7
97424 Schweinfurt
Postanschrift
Karl-Götz-Strasse 7
97424 Schweinfurt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@wuerzburg.ihk.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/759744226723Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 7848-0
Fax: +49 9721 7848-650
Internet
Voraussetzungen
Es gibt keine besonderen Voraussetzungen.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Gaststättenunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.
- Sie melden sich bei einer IHK zur Unterrichtung an.
- Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und dauert ca. 6 Stunden.
- Sie erhalten im Anschluss an die Unterrichtung die Bescheinigung.
- Die Bescheinigung muss bei der Beantragung der Gaststättenerlaubnis vorgelegt werden.
Fristen
Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 11.02.2026
Hinweise für Schweinfurt: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt
Fachlich freigegeben durch Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt am 04.12.2025