Mietrückstände Übernahme SGB XII
    99107042068002

    Mietrückstände; Beantragung der Übernahme zur Sicherung der Unterkunft

    Wenn Sie Mietschulden haben, können Sie finanzielle Hilfe zur Vermeidung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit erhalten.

    Beschreibung

    Mietschulden können aufgrund von Zahlungsunfähigkeit entstehen und möglicherweise zum Verlust Ihrer Unterkunft führen.

    Wenn Sie Mietschulden haben, können diese unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden, wenn dies zur Sicherung Ihrer Unterkunft dient.

    Diese Unterstützung erhalten Sie in Form eines Darlehens oder einer Beihilfe. Eine Beihilfe muss im Gegensatz zum Darlehen nicht zurückgezahlt werden.

    Voraussetzung ist, dass Sie nicht in der Lage sind, den Mietrückstand aus eigener Kraft zu bewältigen. Die Entscheidung, ob Sie Unterstützung erhalten, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Sie können die Unterstützung auch noch beantragen, wenn Ihnen aufgrund des Mietrückstands bereits die Wohnung gekündigt wurde.

    Die Behörde prüft, ob alle Voraussetzungen für eine Übernahme Ihrer Mietschulden erfüllt sind. Sie können sich auch beraten lassen, wie Sie zum Beispiel mit Ratenzahlungen den Mietrückstand wieder auflösen.

    Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme Ihrer Mietschulden besteht nicht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - SozialhilfeverwaltungLRA TÖL

    Adresse

    Hausanschrift

    Prof.-Max-Lange-Platz 1

    83646 Bad Tölz

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    Postanschrift

    Prof.-Max-Lange-Platz 1

    83646 Bad Tölz

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Vorsprache telefonisch oder per E-Mail einen Termin.

    Für Anliegen in der Kfz-Zulassung / Führerscheinstelle steht ihnen unsere Online Terminvereinbarung zur Verfügung.

    Kontakt

    E-Mail: sozialamt@lra-toelz.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8840976117530Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8041 505-232

    Fax: +49 8041 505-303

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Unterlage/n

      • Antrag auf Übernahme der Mietrückstände
      • aktuelle Forderungsaufstellung oder Mietkontoauszug
      • Mahnung, Kündigung oder Räumungsklage
      • Mietvertrag oder Mietbescheinigung
      • Nebenkostenabrechnung
      • Einkommensnachweis der letzten 3 Monate aller im Haushalt lebender Personen, zum Beispiel:
        • Lohnabrechnungen
        • Jobcenterbescheide
        • Einkommen der Kinder
      • Auflistung aller weiteren Ausgaben einschließlich der Nachweise, zum Beispiel Versicherungen
      • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
      • gegebenenfalls Nachweise von weiteren Schuldverpflichtungen, zum Beispiel:
        • Ratenzahlung
        • Kreditverträge
      • gegebenenfalls Ablehnung einer Ratenzahlung von Seiten der Vermieterin oder des Vermieters oder einer Bank
      • Personalausweis oder Aufenthaltsgenehmigung
      • gegebenenfalls weitere Nachweise

    Voraussetzungen

    • die Kosten für Ihre aktuelle Unterkunft sind angemessen
    • Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter hat sich schriftlich mit der Fortführung des Mietverhältnisses einverstanden erklärt
    • Ihre Absichtserklärung, längerfristig in der Wohnung zu bleiben, liegt vor
    • es gibt keine Möglichkeit, die Notlage aus eigener Kraft zu beseitigen, zum Beispiel durch Vereinbarung einer Ratenzahlung
    • zukünftige Mietzahlungen sind gesichert, zum Beispiel durch Direktzahlungen des zuständigen Leistungsträgers

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Grundsätzlich sollten Sie sich aber möglichst früh melden, wenn Mietschulden auftreten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 31.10.2025

    Stichwörter

    Behebung einer Notlage, Beihilfe, Geldleistung als Beihilfe, Geldleistung als Darlehen, Mahnung, Miete, Mieter, Mieterin, Mietrückstände, Mietschulden, Nichtzahlung der Miete, Notlage, Räumungsklage, Räumung von Wohnraum, Schulden, SGB 12, SGB XII, Sicherung der Unterkunft, Sozialhilfe, Wohnraumräumung, Wohnung, Wohnungsbedarf, Wohnungskündigung, Wohnungslosigkeit, Wohnungsnotfälle, Wohnungsverlust, Zahlungsunfähigkeit Mieter, Zahlungsunfähigkeit Mieterin, Zwangsräumung

    Sprachversion

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