Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung
    99107008070000

    Rundfunkbeitrag; Abmeldung einer Wohnung

    Sie können sich vom Rundfunkbeitrag unter bestimmten Voraussetzungen abmelden.

    Beschreibung

    Wenn für Sie die Rundfunkbeitragspflicht wegfallen sollte und Sie bisher Rundfunkbeitrag gezahlt haben, sollten Sie sich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice abmelden.

    Online-Dienst

    Rundfunkbeitrag abmelden

    ID: L100042_214651

    Beschreibung

    Sie können Ihre Wohnung unter bestimmten Voraus­setzungen abmelden. Nutzen Sie das Online-Formular und wählen den auf Sie zutreffenden Grund aus. Entsprechende Nachweise können Sie als Datei­anhänge senden. Sie be­nötigen für die Ab­mel­dung Ihre Beitragsnummer.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Freimersdorfer Weg 6
    50829 Köln

    Kontakt speichern

    Postanschrift

    50656 Köln

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0841617025107Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 1806 99955510

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn 

    • Sie zu einem anderen Beitragszahler ziehen,
    • der Beitragszahler verstorben ist,
    • Sie dauerhaft in eine Pflegeeinrichtung bzw. Einrichtung für Menschen mit Behinderung ziehen/gezogen sind und vollstationär betreut/gepflegt werden,
    • Sie dauerhaft ins Ausland ziehen,
    • Sie mehrere Wohnungen haben und eine Wohnung vollständig aufgeben,
    • sonstige Gründe zutreffen.
    Hinweis: Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung gezahlt, die Beitragsnummer ist jedoch personenbezogen. Zieht eine angemeldete Person aus, nimmt sie die Beitragsnummer mit. Zahlt die in der Wohnung verbleibende Person weiterhin für diese Beitragsnummer, dann zahlt sie nicht für ihre eigene Wohnung, sondern für die neue Wohnung der ausgezogenen Person. Damit die eigene Wohnung korrekt erfasst wird, muss die verbleibende Person die Wohnung selbst neu anmelden. Andernfalls drohen Nachforderungen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Abmeldung können Sie online oder schriftlich übermitteln.

    Sie be­nötigen für die Ab­mel­dung Ihre Beitragsnummer.

    Fristen

    Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Dokumente

    • Es können folgende Unterlagen erforderlich sein:

      • wenn der Beitragszahler verstorben ist: Nachweis z. B. Sterbeurkunde
      • wenn Sie dauerhaft ins Ausland ziehen: Bescheinigung über Ihre Abmeldung beim Einwohnermeldeamt
      • wenn Sie mehrere Wohnungen haben und eine Wohnung vollständig aufgeben: Nachweis z. B. Meldebescheinigung

       

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerische Staatskanzlei am 11.11.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English