Rundfunkbeitrag; Abmeldung einer Wohnung
Beschreibung
Wenn für Sie die Rundfunkbeitragspflicht wegfallen sollte und Sie bisher Rundfunkbeitrag gezahlt haben, sollten Sie sich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice abmelden.
Online-Dienst
Rundfunkbeitrag abmelden
Beschreibung
Sie können Ihre Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen abmelden. Nutzen Sie das Online-Formular und wählen den auf Sie zutreffenden Grund aus. Entsprechende Nachweise können Sie als Dateianhänge senden. Sie benötigen für die Abmeldung Ihre Beitragsnummer.
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Adresse
Hausanschrift
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
Postanschrift
50656 Köln
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0841617025107Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 1806 99955510
Internet
Voraussetzungen
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn
- Sie zu einem anderen Beitragszahler ziehen,
- der Beitragszahler verstorben ist,
- Sie dauerhaft in eine Pflegeeinrichtung bzw. Einrichtung für Menschen mit Behinderung ziehen/gezogen sind und vollstationär betreut/gepflegt werden,
- Sie dauerhaft ins Ausland ziehen,
- Sie mehrere Wohnungen haben und eine Wohnung vollständig aufgeben,
- sonstige Gründe zutreffen.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Abmeldung können Sie online oder schriftlich übermitteln.
Sie benötigen für die Abmeldung Ihre Beitragsnummer.
Fristen
Kosten
Dokumente
- Es können folgende Unterlagen erforderlich sein:
- wenn der Beitragszahler verstorben ist: Nachweis z. B. Sterbeurkunde
- wenn Sie dauerhaft ins Ausland ziehen: Bescheinigung über Ihre Abmeldung beim Einwohnermeldeamt
- wenn Sie mehrere Wohnungen haben und eine Wohnung vollständig aufgeben: Nachweis z. B. Meldebescheinigung
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerische Staatskanzlei am 11.11.2025