Ursprungszeugnisse und andere dem Wirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen der IHK Ausstellung / Ursprungszeugnisse über in Handwerksbetrieben gefertigte Erzeugnisse und andere dem Wirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen der HWK Ausstellung
    77000000000335, 99050031012000, 99058014012000

    Ursprungszeugnis oder IHK-Bescheinigung für Handelsdokumente; Beantragung

    Sie exportieren Waren und müssen bei der Wareneinfuhr den Ursprung Ihrer Ware nachweisen? Dann können Sie bei Ihrer Industrie- und Handelskammer eine Bescheinigung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Waren exportieren, verlangen in einigen Ländern Zollbehörden, Banken oder Unternehmen des Importlandes bei der Wareneinfuhr die Vorlage bestimmter Handelsdokumente. Dazu gehören

    • das Ursprungszeugnis, das Auskunft gibt über den handelspolitischen Ursprung einer Ware,
    • Bescheinigungen von Handelsdokumenten, zum Beispiel eine Handelsrechnung.

    Die Ausstellung eines solchen Dokumentes können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragen.

    Online-Dienst

    Elektronisches Ursprungszeugnis (eUZweb) beantragen

    ID: L100042_214636

    Beschreibung

    Mit der Webanwendung der Industrie- und Handelskammer (IHK) können Sie Ihre Ursprungszeugnisse beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt (Standort 1)

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainaustr. 33-35
    97082 Würzburg

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    Postanschrift

    Mainaustr. 33-35
    97082 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@wuerzburg.ihk.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/759744226723Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 4194-0

    Fax: +49 931 4194-100

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt (Standort 2)

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Götz-Strasse 7
    97424 Schweinfurt

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    Postanschrift

    Karl-Götz-Strasse 7
    97424 Schweinfurt

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@wuerzburg.ihk.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/759744226723Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9721 7848-0

    Fax: +49 9721 7848-650

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Unterlage/n

      Sie benötigen Nachweise über den Ursprung der Ware, zum Beispiel:

      • Ursprungszeugnisse von berechtigten Stellen oder ausländischen Kammern, die Mitglied der „World Chambers Federation“ sind
      • Erklärungen-IHK für den nichtpräferenziellen Ursprung
      • Präferenznachweise, die in der EU anerkannt werden:
        • Warenverkehrsbescheinigungen (EUR.1, EUR-MED) oder präferenzielle Ursprungserklärungen
        • Lieferantenerklärungen (LE) für Präferenzware, z. B. EU oder Türkei
        • Erklärung des registrierten/ermächtigten Ausführers (REX/EA)
      • Handelsware – direkter oder indirekter Bezug: Herstellererklärung aus dem Drittland, ggf. mit Bezugsdokumenten oder Verzollungsbelegen
      • Rechnungen und Lieferscheine
        • von Herstellern in der EU, wenn die Herstellung im eigenen Betrieb erfolgt.
        • von Händlern oder Drittland-Herstellern, sofern der Ursprung von einer zur Ausstellung berechtigten Stelle bestätigt ist
      • Nachweise drittländischer Organisationen, solange kein Zweifel an deren Rechtmäßigkeit besteht
      • sonstige Nachweise in Ausnahmefällen, wenn keine der oben genannten Unterlagen vorliegt

      Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret erforderlich sind.

    Voraussetzungen

    Sie können den handelspolitischen Ursprung der Ware zweifelsfrei nachweisen.

    Handlungsgrundlage(n)

    • Allgemeine Rechtsgrundlagen

      • Statut für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen, in der jeweiligen Fassung der zuständigen IHK
    ;
    • General legal bases

      • Statute for the issuance of certificates of origin and other certificates serving foreign trade, as amended by the relevant Chamber of Industry and Commerce

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch oder
    • verwaltungsgerichtliche Klage abhängig vom Landesrecht

    Verfahrensablauf

    Für die Beantragung eines Ursprungszeugnisses oder einer Bescheinigung für ein Handelsdokument können Sie ein Online-Verfahren oder ein schriftliches Verfahren nutzen.

    Online-Verfahren:

    • Senden Sie eine E-Mail an die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) mit der Bitte, Sie für die Online-Anwendung eUZweb freizuschalten. Sie erhalten per Mail einen Registrierungscode.
    • Rufen Sie den Onlinedienst eUZweb auf und melden Sie sich an.
    • Füllen Sie den Antrag aus und senden Sie diesen an die IHK.
    • Die IHK prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
    • Die IHK kann von Ihnen zusätzliche Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben verlangen.
    • Nach Prüfung der Angaben bescheinigt die IHK das Ursprungszeugnis beziehungsweise das Handelsdokument mittels elektronischer Signatur.
    • Die IHK stellt Ihnen anschließend das bescheinigte Dokument in der Online-Anwendung zur Verfügung.
    • Sie können das Dokument als volldigitales Dokument nutzen oder bei Bedarf ausdrucken.

    Schriftliches Verfahren:

    • Das Antragsformular bekommen Sie von Ihrer IHK vor Ort ausgehändigt.
    • Füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn.
    • Reichen Sie den Antrag entweder per Post oder vor Ort bei Ihrer IHK ein.
    • Die IHK prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
    • Die IHK kann von Ihnen zusätzliche Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben verlangen.
    • Nach Prüfung der Angaben bescheinigt die IHK das Ursprungszeugnis beziehungsweise das Handelsdokument.

    Anschließend wird Ihnen das bescheinigte Dokument per Post zurückgesendet.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    • Standardmäßig wenige Minuten im Onlineverfahren
    • Normalerweise wenige Tage im schriftlichen Verfahren

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der jeweiligen IHK. Ihre IHK stellt Ihnen vierteljährlich eine Rechnung für die in diesem Zeitraum ausgestellten Ursprungszeugnisse.
    Gebühr: 5 EUR - 35 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 17.04.2026

    Stichwörter

    Certificate of origin, Certificate of origin IHK, Certificates of origin, Commercial document, Commercial invoice, Delivery bill, electronic certificate of origin, elektronisches Ursprungszeugnis, eUZ, Handelsdokument, Handelsrechnung, IHK certificate of origin, IHK-Ursprungszeugnis, Invoice, Lieferschein, Origin, Origin of goods, Packing list, Packliste, Rechnung, Ursprung, Ursprungszeugnis, Ursprungszeugnis IHK, Ursprungszeugnisse, UZ, Warenursprung

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English