Rechtliche Betreuung; Einreichung des Anfangsberichts
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Rechtliche Betreuer müssen dem Betreuungsgericht grundsätzlich mit Übernahme der Betreuung einen Bericht über die persönlichen Verhältnisse (Anfangsbericht) übermitteln.
Beschreibung
Mit Übernahme der Betreuung muss der Betreuer einen Bericht über die persönlichen Verhältnisse der betreuten Person (Anfangsbericht) erstellen.
Ehrenamtliche Betreuer, die eine familiäre Beziehung oder eine persönliche Bindung zu der betreuten Person haben, müssen diesen Bericht nicht zwingend erstellen.
Stattdessen können auf Wunsch der betreuten Person oder in geeigneten Fällen die persönlichen Verhältnisse sowie Wünsche und Ziele der Betreuung in einem persönlichen Gespräch besprochen werden. Alternativ können ehrenamtliche Betreuer mit familiärer Beziehung oder persönlicher Bindung zu der betreuten Person freiwillig einen Anfangsbericht erstellen.
Es muss zwingend das Aktenzeichen des Betreuungsverfahrens angegeben werden.
Der Anfangsbericht muss insbesondere Angaben zu folgenden Sachverhalten enthalten:
- Persönliche Situation der betreuten Person
- Ziele der Betreuung
- Bereits durchgeführte und beabsichtigte Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die Wiederherstellung und Verbesserung der Fähigkeit der betreuten Person zur eigenständigen Besorgung ihrer Angelegenheiten
- Wünsche der betreuten Person hinsichtlich der Betreuung
Online-Dienst
Anfangsbericht; Ergänzung: Amtsgericht Straubing
Beschreibung
Rechtliche Betreuer können den Bericht über die persönlichen Verhältnisse (Anfangsbericht) online an das Betreuungsgericht übermitteln.
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Amtsgericht StraubingAG SR
Adresse
Hausanschrift
Kolbstr. 11
94315 Straubing
Postanschrift
Kolbstr. 11
94315 Straubing
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@ag-sr.bayern.de
Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=89221481159Elektronischer Rechtsverkehr
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/89221481159Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9421 949-5
Fax: +49 9621 96241-3937
Internet
erforderliche Unterlagen
- keine
Voraussetzungen
Der rechtliche Betreuer muss vom Gericht bestellt worden sein.
Die Erstellung des Anfangsberichts ist nur dann nicht zwingend erforderlich, wenn die Betreuung ehrenamtlich geführt wird und eine familiäre Beziehung oder persönliche Bindung zu der betreuten Person besteht.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Anfangsbericht muss bei dem Gericht eingereicht werden, bei dem das Betreuungsverfahren anhängig ist. Dies ist in der Regel das Betreuungsgericht, in dessen Gerichtsbezirk die betreute Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Der Bericht muss dem Gericht „übersandt“ werden. Er kann daher zum Beispiel schriftlich oder über das vom Amtsgericht bereitgestellte Online-Verfahren übermittelt werden.
Hat das Gericht den Aufgabenbereich der Vermögenssorge übertragen, ist muss mit dem Anfangsbericht zugleich ein Verzeichnis über das Vermögen der betreuten Person eingereicht werden. Hierfür steht ebenfalls ein Online-Verfahren zur Verfügung (siehe unter "Verwandte Themen" - "Rechtliche Betreuung; Einreichung des Vermögensverzeichnisses für Betreuungsgerichte"). Alternativ kann das Vermögensverzeichnis diesem Online-Verfahren als gesondertes Dokument in Anlage beigefügt werden.
Fristen
Der Anfangsbericht soll dem Betreuungsgericht innerhalb von drei Monaten nach Bestellung des Betreuers übersandt werden. Wenn dies im Einzelfall nicht möglich ist, kann das Gericht die Frist verlängern.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 06.08.2025
Hinweise für Straubing: Ergänzung: Amtsgericht Straubing
Fachlich freigegeben durch Amtsgericht Straubing am 03.11.2025