Rechtliche Betreuung; Einreichung des Anfangsberichts

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Rechtliche Betreuer müssen dem Betreuungsgericht grundsätzlich mit Übernahme der Betreuung einen Bericht über die persönlichen Verhältnisse (Anfangsbericht) übermitteln.

    Beschreibung

    Mit Übernahme der Betreuung muss der Betreuer einen Bericht über die persönlichen Verhältnisse der betreuten Person (Anfangsbericht) erstellen.

    Ehrenamtliche Betreuer, die eine familiäre Beziehung oder eine persönliche Bindung zu der betreuten Person haben, müssen diesen Bericht nicht zwingend erstellen.

    Stattdessen können auf Wunsch der betreuten Person oder in geeigneten Fällen die persönlichen Verhältnisse sowie Wünsche und Ziele der Betreuung in einem persönlichen Gespräch besprochen werden. Alternativ können ehrenamtliche Betreuer mit familiärer Beziehung oder persönlicher Bindung zu der betreuten Person freiwillig einen Anfangsbericht erstellen.

    Es muss zwingend das Aktenzeichen des Betreuungsverfahrens angegeben werden.

    Der Anfangsbericht muss insbesondere Angaben zu folgenden Sachverhalten enthalten:

    • Persönliche Situation der betreuten Person
    • Ziele der Betreuung
    • Bereits durchgeführte und beabsichtigte Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die Wiederherstellung und Verbesserung der Fähigkeit der betreuten Person zur eigenständigen Besorgung ihrer Angelegenheiten
    • Wünsche der betreuten Person hinsichtlich der Betreuung

    Online-Dienst

    Anfangsbericht; Ergänzung: Amtsgericht Straubing

    ID: L100042_215405.-180354

    Beschreibung

    Rechtliche Betreuer können den Bericht über die persönlichen Verhältnisse (Anfangsbericht) online an das Betreuungsgericht übermitteln.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Amtsgericht StraubingAG SR

    Adresse

    Hausanschrift

    Kolbstr. 11
    94315 Straubing

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    Postanschrift

    Kolbstr. 11
    94315 Straubing

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@ag-sr.bayern.de

    Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=89221481159Elektronischer Rechtsverkehr

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/89221481159Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9421 949-5

    Fax: +49 9621 96241-3937

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • keine

    Voraussetzungen

    Der rechtliche Betreuer muss vom Gericht bestellt worden sein.

    Die Erstellung des Anfangsberichts ist nur dann nicht zwingend erforderlich, wenn die Betreuung ehrenamtlich geführt wird und eine familiäre Beziehung oder persönliche Bindung zu der betreuten Person besteht.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Anfangsbericht muss bei dem Gericht eingereicht werden, bei dem das Betreuungsverfahren anhängig ist. Dies ist in der Regel das Betreuungsgericht, in dessen Gerichtsbezirk die betreute Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Der Bericht muss dem Gericht „übersandt“ werden. Er kann daher zum Beispiel schriftlich oder über das vom Amtsgericht bereitgestellte Online-Verfahren übermittelt werden.

    Hat das Gericht den Aufgabenbereich der Vermögenssorge übertragen, ist muss mit dem Anfangsbericht zugleich ein Verzeichnis über das Vermögen der betreuten Person eingereicht werden. Hierfür steht ebenfalls ein Online-Verfahren zur Verfügung (siehe unter "Verwandte Themen" - "Rechtliche Betreuung; Einreichung des Vermögensverzeichnisses für Betreuungsgerichte"). Alternativ kann das Vermögensverzeichnis diesem Online-Verfahren als gesondertes Dokument in Anlage beigefügt werden.

    Fristen

    Der Anfangsbericht soll dem Betreuungsgericht innerhalb von drei Monaten nach Bestellung des Betreuers übersandt werden. Wenn dies im Einzelfall nicht möglich ist, kann das Gericht die Frist verlängern.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 06.08.2025

    Hinweise für Straubing: Ergänzung: Amtsgericht Straubing

    Fachlich freigegeben durch Amtsgericht Straubing am 03.11.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English