Ladenöffnungszeiten; Anzeige einer individuellen verkaufsoffenen Nacht an einem Werktag

    Inhaberinnen und Inhaber einer Verkaufsstelle in Bayern können an vier individuell wählbaren Werktagen im Jahr länger als 20 Uhr bis höchstens 24 Uhr öffnen. Die hierfür notwendige Anzeige muss bei der zuständigen Gemeinde erfolgen.

    Beschreibung

    Verkaufsstellen können jährlich bis zu vier individuelle verkaufsoffene Nächte an Werktagen von 20:00 Uhr bis höchstens 24:00 Uhr durchführen. Hierfür ist eine Anzeige bei der zuständigen Gemeinde notwendig. Zuständig ist die Gemeinde, in der die Verkaufsstelle liegt.

    Verkaufsstellen sind

    • Ladengeschäfte aller Art,
    • Verkaufsstände und andere Verkaufseinrichtungen, falls in ihnen von einer festen Stelle aus ständig Waren zum Verkauf an jedermann feilgehalten werden, sowie
    • Verkaufseinrichtungen von Genossenschaften.

    An folgenden Tagen ist eine individuelle verkaufsoffene Nacht nicht möglich: 

    • an einem Sonntag und an einem Feiertag;
    • auch nicht am Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karsamstag, Buß- und Bettag, an Heiligabend und Silvester sowie nicht am jeweiligen Tag vor Pfingstsonntag, Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen

    Adresse

    Hausanschrift

    Brunnengasse 5
    97447 Gerolzhofen

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    Postanschrift

    Brunnengasse 5
    97447 Gerolzhofen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: vgem@gerolzhofen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/91107440791Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9382 607-0

    Fax: +49 9382 607-50

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • keine

    Voraussetzungen

    Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer Verkaufsstelle in Bayern und möchten eine individuelle verkaufsoffene Einkaufsnacht an einem Werktag veranstalten.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Sie können die geplante Öffnung bei der zuständigen Behörde formlos unter Angabe des Tages und der erweiterten Öffnungszeit oder - soweit vorhanden - über das bereitgestellte Online-Verfahren oder Formular anzeigen. 

    Fristen

    Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor der geplanten Öffnung erfolgen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 06.08.2025

    Stichwörter

    Einkaufsnacht, Ladenöffnung, Lange Nacht, Latenightshopping, late-night-shopping

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English