Aufenthaltserlaubnis mit Nebenbestimmungen Änderung der Wohnsitzregelung / Aufenthaltserlaubnis mit Nebenbestimmungen Änderung
    99010030011002, 99010030011000

    Aufenthaltserlaubnis; Beantragung der Änderung der Nebenbestimmungen

    Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, die einer Wohnsitzregelung unterliegt, können Sie die Änderung der Nebenbestimmungen beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als ausländische Person der Wohnsitzverpflichtung für einen bestimmten Ort unterliegen, können Sie bei einem Umzugswunsch in ein anderes Bundesland unter bestimmten Voraussetzungen diese Wohnsitzverpflichtung aufheben oder ändern lassen.

    Hierfür muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden.

    Online-Dienst

    Antrag auf Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen; Ergänzung: Landratsamt Schweinfurt

    ID: L100042_131969.-178922

    Beschreibung

    Sie können die Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen online beantragen.

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Schweinfurt - Ausländerecht (30.2)LRA SW

    Adresse

    Hausanschrift

    Schrammstr. 1
    97421 Schweinfurt

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    Postanschrift

    Postfach 1450
    97404 Schweinfurt

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: auslaenderamt@lrasw.de

    Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=5985768398499Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5985768398499Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9721 55-0

    Fax: +49 9721 55-337

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Es können folgende Unterlagen erforderlich sein:

      • Asylberechtigte, geflüchtete oder anerkannte subsidiär schutzbedürftige Person
        • zum Nachweis der Erwerbstätigkeit:
          • Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatzangebot über eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden, durch die mindestens ein Einkommen in Höhe des monatlichen durchschnittlichen Bedarfs gemäß des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für eine Einzelperson erzielt wird
        • zum Nachweis des Studien- oder Ausbildungsplatzes:
          • Ausbildungsvertrag oder Studienbescheinigung
        • zum Nachweis des Wohnortes der mit Ihnen in einer Ehe befindlichen Person/Lebenspartnerschaft/minderjährigen Kindes
          • Meldebescheinigung
          • Heiratsurkunde
          • Geburtsurkunde
        • zum Nachweis der sonstigen Gründe zur Vermeidung einer Härte:
          • ausführliche Begründung
          • Ärztliches Attest
        • zum Nachweis einer Integrationsmaßnahme:
          • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Integrationskurs, einem Berufssprachkurs nach, einer Qualifizierungsmaßnahme von einer Dauer von mindestens drei Monaten, die zu einer Berufsanerkennung führt, oder eine Weiterbildungsmaßnahme gemäß des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
      • Sonstige ausländische Person
        • zum Nachweis der Erwerbstätigkeit:
          • Arbeitsvertrag
          • die letzten drei Gehaltsabrechnungen
        • zum Nachweis des Studien- oder Ausbildungsplatzes:
          • Ausbildungsvertrag
          • Bestätigung der Arbeit gebenden Person, dass die Ausbildungsstelle angetreten worden ist
          • Studienbescheinigung
          • Nachweis über Integrationskurse
          • Nachweis über Berufssprachkurse
          • Nachweis über Qualifizierungsmaßnahmen
          • Nachweis über Weiterbildungsmaßnahmen
        • zum Nachweis des Wohnortes der mit Ihnen in einer Ehe befindlichen Person/Lebenspartnerschaft/minderjährigen Kindes:
          • Meldebescheinigung
          • Heiratsurkunde
          • Geburtsurkunde
          • Vaterschaftsanerkennung
          • Gemeinsame Sorgeerklärung
        • Sonstige humanitäre Gründe
          • z. B. ärztliche Atteste
          • ausführliche schriftliche Begründung

      Die zuständige Ausländerbehörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen von Ihnen anfordern.

    Voraussetzungen

    • Asylberechtigte, geflüchtete oder anerkannte subsidiär schutzbedürftige Person:
      • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (mindestens 15 Stunden wöchentlich und ein Nettoeinkommen von mindestens 966,00 (Stand: Juni 2025)) oder ein den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen
      • Ausbildungs- oder Studienplatz
      • die mit Ihnen in eine Ehe befindlichen Personen, Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft oder das minderjährige Kind, mit dem Sie verwandt sind und als Familie zusammenleben oder zusammengelebt haben, lebt an einem anderen Wohnort
      • Vermeidung einer Härte (z. B. humanitäre Gründe)
    • Sonstige ausländische Person, die einer Wohnsitzregelung unterliegt:
      • ein den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen
      • Ausbildungs- oder Studienplatz
      • die mit Ihnen in eine Ehe befindlichen Person, Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft oder das minderjährige Kind lebt an einem anderen Wohnort
    • Sonstige humanitäre Gründe

    Die Voraussetzungen können auch durch einen Familienangehörigen des Antragstellers oder Antragstellerin erfüllt werden.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Wenn Sie die Änderung oder Aufhebung einer Wohnsitzauflage Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten, müssen Sie hierfür zunächst einen Antrag bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde stellen.
    • Die Ausländerbehörde prüft Ihren Antrag und bittet in der Regel die Ausländerbehörde des neuen Wohnortes um Einverständnis.
    • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen.

    Kosten

    Wohnsitzauflage: 50,00 Euro; wenn Sie Sozialleistungen beziehen, ist der Antrag kostenfrei

    Eine Befreiung und Ermäßigung ist laut Aufenthaltsverordnung möglich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ein Umzug ist erst nach erfolgter Zustimmung Ihrer bisherigen Ausländerbehörde möglich. 

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 05.03.2026

    Hinweise für Schweinfurt: Ergänzung: Landratsamt Schweinfurt

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Schweinfurt am 04.08.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English