Bezirksschornsteinfeger/-in; Beantragung der Aufhebung der Bestellung einer Vertretung durch Betriebsangehörige für die Feuerstättenschau
Betriebsangehörige oder bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger/-innen können jeweils einzeln und unabhängig voneinander die Aufhebung der Bestellung der Vertretung für die Feuerstättenschau beantragen.
Beschreibung
Betriebsangehörige oder bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger/-innen können jeweils einzeln und unabhängig voneinander beantragen, dass die Bestellung der Vertretung für die Feuerstättenschau aufgehoben wird.
Online-Dienst
Beantragung der Aufhebung der Bestellung einer betriebsangehörigen Vertretung für die Feuerstättenschau; Ergänzung: Regierung von Unterfranken
Beschreibung
Die Aufhebung der Bestellung einer betriebsangehörigen Vertretung für die Feuerstättenschau kann durch die / den Betriebsangehörigen oder die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / den bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegers online beantragt werden.
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Regierung von Unterfranken - Energiewirtschaft, Preisprüfung und GewerbeReg UFr
Adresse
Hausanschrift
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Postanschrift
Postfach
97064 Würzburg
Öffnungszeiten
Mo 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2585417290298Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 380-00
Fax: +49 931 380-2222
Voraussetzungen
Nur die betriebsangehörige Vertretung selbst oder der/die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger/-in können den Antrag stellen.
Im Antrag muss angegeben werden, zu welchem Zeitpunkt die Bestellung aufgehoben werden soll.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Wenn die Bestellung der Vertretung für die Feuerstättenschau nach § 11b SchfHwG beendet werden soll, muss der entsprechende Verwaltungsakt, also der Bestellungsbescheid, durch die zuständige Behörde aufgehoben werden.
Der Antrag muss schriftlich oder elektronisch (siehe unter "Formulare" oder „Online-Verfahren") bei der Bestellungsbehörde eingereicht werden.
Sofern die Voraussetzungen vorliegen, fertigt die Behörde einen kostenpflichtigen Bescheid aus, der die Bestellung als Vertretung für die Feuerstättenschau nach § 11b SchfHwG aufhebt.
Fristen
keine
Kosten
Rahmengebühr: 20 bis 1.000 EUR, je nach Verwaltungsaufwand
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 16.01.2026
Hinweise für Unterfranken: Ergänzung: Regierung von Unterfranken
Fachlich freigegeben durch Regierung von Unterfranken am 06.06.2025