Betriebsleitung; Anzeige der Abberufung bei der Handwerkskammer
Wenn die aktuelle Betriebsleitung aufhört oder ein Wechsel stattfindet, müssen Sie dies der Handwerkskammer melden.
Beschreibung
Wenn die aktuelle Betriebsleitung aufhört oder ein Wechsel stattfindet, müssen Sie dies der Handwerkskammer melden. Im Anschluss ist umgehend eine neue Betriebsleitung zu benennen. Die Betriebsleitung kann durch den Inhaber oder die Inhaberin des Betriebes oder eine angestellte Person wahrgenommen werden, die hierzu über die fachlichen Voraussetzungen verfügt. Der erforderliche Befähigungsnachweis für die fachlich-technische Leitung des Betriebs kann sowohl durch einen Meisterbrief für das auszuübende Handwerk oder ein mit ihm verwandtes Handwerk erbracht werden als auch durch eine gleichwertige in- oder ausländische Berufsqualifikation beziehungsweise eine Ausnahmebewilligung oder Ausübungsberechtigung.
Zu den Aufgaben der Betriebsleitung gehört es unter anderem
- den technischen Arbeitsablauf zu steuern, zu betreuen und zu überwachen und sich nicht auf die bloße Kontrolle des Arbeitsergebnisses zu beschränken,
- Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu leiten und erforderliche Anordnungen zu treffen,
- Mängel der Ausführung der Arbeiten zu verhindern und gegebenenfalls zu korrigieren,
- dafür zu sorgen, dass Verstöße gegen Rechtsvorschriften oder Betriebsanweisungen unterbleiben,
- sich regelmäßig zu den einzelnen Arbeitsstellen zu begeben, um die Ausführung der Arbeiten zu überwachen,
-
während der Arbeitszeit ständig verfügbar und bei Eil- und Notfällen kurzfristig erreichbar und einsatzbereit sein
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
Adresse
Hausanschrift
Nikolastraße 10
94032 Passau
Postanschrift
Nikolastraße 10
94032 Passau
Öffnungszeiten
Mo 07:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 07:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 07:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 07:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 07:00 Uhr - 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@hwkno.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9950615212110Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 851 5301-0
Internet
Voraussetzungen
Die Betriebsleitung scheidet aus dem Betrieb aus, wechselt die Betriebsstätte oder tritt in ihrer Funktion zurück.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über das Ausscheiden oder den Wechsel der Betriebsleitung.
- Die Meldung können Sie vornehmen als Inhaber oder Inhaberin des zulassungspflichtigen Betriebes sowie als angestellte Betriebsleitung.
-
Zur Aufrechterhaltung des Betriebes müssen Sie die Eintragung in die Handwerksrolle der neuen Betriebsleitung bei der zuständigen Handwerkskammer beantragen.
Fristen
Die Abmeldung der Betriebsleitung muss vor dem Wechsel beziehungsweise dem Ausscheiden gemeldet werden.
Bearbeitungsdauer
keine
Kosten
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Dokumente
- Erforderliche Unterlage/n
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen am 09.05.2025
Stichwörter
Abberufung der Betriebsleitung, Abmeldung, Ausscheiden aus Arbeitsverhältnis, Befähigungsnachweis, Betriebsleiter, Betriebsleiterin, Betriebsleitung, Betriebsstätte, Betriebsverantwortliche, Eintrag Handwerksrolle, Handwerk, Handwerkerverzeichnis, Handwerkskammer, Handwerksregister, Handwerksrolle, Handwerksrolleneintragung, zulassungspflichtiges Handwerk