Handwerksregister; Mitteilung der Schließung der Betriebsstätte
Wenn Sie als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer eine Betriebsstätte schließen, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.
Beschreibung
Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im Kammerbezirk erfasst sind. Wird eine im Kammerbezirk gelegene Betriebsstätte geschlossen, ist dies der Handwerkskammer mitzuteilen.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Wenn Sie die Betriebsstätte nicht schließen, sondern an einen Standort verlegen möchten, der im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, müssen Sie die Betriebsstätte bei der bisher zuständigen Handwerksammer löschen und der nunmehr zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.
Ansprechpartner
Handwerkskammer für Unterfranken
Adresse
Hausanschrift
Rennweger Ring 3
97070 Würzburg
Postanschrift
Postfach 5804
97008 Würzburg
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 16:30 Uhr
Di 7:30 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 16:30 Uhr
Do 7:30 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@hwk-ufr.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9984170766110Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 30908-0
Fax: +49 931 30908-53
Internet
Voraussetzungen
Sie möchten eine Betriebsstätte schließen.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Schließung der Betriebsstätte.
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Wenn Sie die Betriebsstätte an einen Standort verlegen möchten, der im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, müssen Sie die Betriebsstätte bei der bisher zuständigen Handwerksammer löschen und der nunmehr zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
keine
Kosten
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Dokumente
- Erforderliche Unterlage/n
-
Angaben zum Betrieb:
- Betriebsnummer
- Betriebsname
-
Weitere Angaben:
- Adresse der betroffenen Betriebsstätte
- Grund der Schließung
-
Kontaktdaten
-
Angaben zum Betrieb:
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen am 09.05.2025
Stichwörter
Adresse, Änderungen, Betriebsstätte, Datenänderung, Eintragung Handwerksrolle, Gesellschafter, Handwerk, Handwerkerverzeichnis, handwerksähnliches Gewerbe, Handwerkskammer, Handwerksregister, Handwerksrolle, Handwerksrolleneintragung, HWK, Vertretungsberechtigte, Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe, Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke, zulassungspflichtiges Handwerk