Erben; Beantragung einer Auskunft
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Auch Personen, die nicht am Nachlassverfahren beteiligt sind, können sich beim Nachlassgericht erkundigen, wer Erbe einer verstorbenen Person geworden ist.
Beschreibung
Wer ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, kann sich auch als Nichtverfahrensbeteiligter beim Nachlassgericht erkundigen, wer Erbe einer verstorbenen Person geworden ist.
Dies gilt beispielsweise für Vermieter oder sonstige Nachlassgläubiger, die noch offene Forderungen gegen die verstorbene Person haben. Erforderlich ist ein vernünftigerweise gerechtfertigtes Interesse rechtlicher, tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art. Es fehlt, wenn bereits alle notwendigen Informationen vorliegen und nicht ersichtlich ist, dass die Einsicht zu weiteren Erkenntnissen führen könnte.
Die Auskunft kann nur erteilt werden, wenn schutzwürdige Interessen eines Beteiligten oder eines Dritten nicht entgegenstehen.
Online-Dienst
Anfrage nach Erben; Ergänzung: Amtsgericht Schweinfurt
Beschreibung
Sie können sich beim Nachlassgericht online erkundigen, wer Erbe einer verstorbenen Person geworden ist.
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Amtsgericht SchweinfurtAG SW
Adresse
Hausanschrift
Rüfferstr. 1
97421 Schweinfurt
Postanschrift
Postfach 4040
97420 Schweinfurt
Kontakt
E-Mail: poststelle@ag-sw.bayern.de
Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=55665927159Elektronischer Rechtsverkehr
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/55665927159Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 542-0
Fax: +49 9721 542-190
Internet
erforderliche Unterlagen
- Unterlagen zur Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses: z. B. Rechnung, Schuldtitel, Mietvertrag
Voraussetzungen
Es müssen Umstände glaubhaft gemacht werden, aus denen sich erfahrungsgemäß nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge ein berechtigtes Interesse ergibt.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Auskunft wird vom Amtsgericht als Nachlassgericht erteilt. Örtlich zuständig ist das Nachlassgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Die Auskunft muss schriftlich, zur Niederschrift der Geschäftsstelle oder im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden. Ein Antrag kann auch über das angebotene Online-Verfahren gestellt werden.
Fristen
Kosten
Nicht in jedem Fall werden Erben ermittelt, insbesondere dann nicht, wenn kein Vermögen vorhanden ist. In diesem Fall können für die Negativauskunft Gebühren in Höhe von 15,00 Euro anfallen.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 04.07.2025
Hinweise für Schweinfurt: Ergänzung: Amtsgericht Schweinfurt
Fachlich freigegeben durch Amtsgericht Schweinfurt am 20.05.2025