Erben; Beantragung einer Auskunft

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Auch Personen, die nicht am Nachlassverfahren beteiligt sind, können sich beim Nachlassgericht erkundigen, wer Erbe einer verstorbenen Person geworden ist.

    Beschreibung

    Wer ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, kann sich auch als Nichtverfahrensbeteiligter beim Nachlassgericht erkundigen, wer Erbe einer verstorbenen Person geworden ist.

    Dies gilt beispielsweise für Vermieter oder sonstige Nachlassgläubiger, die noch offene Forderungen gegen die verstorbene Person haben. Erforderlich ist ein vernünftigerweise gerechtfertigtes Interesse rechtlicher, tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art. Es fehlt, wenn bereits alle notwendigen Informationen vorliegen und nicht ersichtlich ist, dass die Einsicht zu weiteren Erkenntnissen führen könnte.

    Die Auskunft kann nur erteilt werden, wenn schutzwürdige Interessen eines Beteiligten oder eines Dritten nicht entgegenstehen.

    Online-Dienst

    Anfrage nach Erben; Ergänzung: Amtsgericht Schweinfurt

    ID: L100042_211320.-177840

    Beschreibung

    Sie können sich beim Nachlassgericht online erkundigen, wer Erbe einer verstorbenen Person geworden ist. 

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Amtsgericht SchweinfurtAG SW

    Adresse

    Hausanschrift

    Rüfferstr. 1
    97421 Schweinfurt

    Kontakt speichern

    Postanschrift

    Postfach 4040
    97420 Schweinfurt

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@ag-sw.bayern.de

    Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=55665927159Elektronischer Rechtsverkehr

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/55665927159Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9721 542-0

    Fax: +49 9721 542-190

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Unterlagen zur Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses: z. B. Rechnung, Schuldtitel, Mietvertrag

    Voraussetzungen

    Es müssen Umstände glaubhaft gemacht werden, aus denen sich erfahrungsgemäß nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge ein berechtigtes Interesse ergibt.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Auskunft wird vom Amtsgericht als Nachlassgericht erteilt. Örtlich zuständig ist das Nachlassgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

    Die Auskunft muss schriftlich, zur Niederschrift der Geschäftsstelle oder im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden. Ein Antrag kann auch über das angebotene Online-Verfahren gestellt werden.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Nicht in jedem Fall werden Erben ermittelt, insbesondere dann nicht, wenn kein Vermögen vorhanden ist. In diesem Fall können für die Negativauskunft Gebühren in Höhe von 15,00 Euro anfallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 04.07.2025

    Hinweise für Schweinfurt: Ergänzung: Amtsgericht Schweinfurt

    Fachlich freigegeben durch Amtsgericht Schweinfurt am 20.05.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English