Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen, Beantragung einer Förderung

    Der Freistaat Bayern fördert die Anschaffung von digitaler und technischer Ausstattung in Pflegeeinrichtungen.

    Beschreibung

    Zweck

    Um die Digitalisierung in den bayerischen Pflegeeinrichtungen zu beschleunigen und die Einrichtungen finanziell zu entlasten bzw. die Umlage der Kosten auf die Pflegebedürftigen zu reduzieren, stellt der Freistaat Bayern insgesamt 15,0 Mio. Euro für eine Komplementärförderung ergänzend zur Bundesförderung bereit.

    Gegenstand

    Die Pflegeversicherung fördert nach § 8 Abs. 8 SGB XI die Anschaffung von digitaler und technischer Ausrüstung. Ergänzend zur Förderung der Pflegeversicherung (§8 Abs. 8 SGB XI) wird im Rahmen der "100% WLAN-Strategie - Komplementärförderung" des Freistaates Bayern eine Komplementärförderung in Höhe von weiteren 12.000 Euro und maximal 40% der verausgabten Mittel gewährt.

    Zuwendungsempfänger

    Antragsberechtigt sind nach § 71 SGB XI zugelassene ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen.

    Zuwendungsfähige Kosten

    Förderfähig sind Anschaffungen von digitaler oder technischer Ausrüstung sowie damit verbundene Schulungen, die beispielsweise Investitionen in die IT- und Cybersicherheit, das interne Qualitätsmanagement, die Erhebung von Qualitätsindikatoren, verbesserte Arbeitsabläufe und Organisation bei der Pflege und die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und stationären Pflegeeinrichtungen unterstützen.

    Förderfähig sind auch die Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie Schulungen zu digitalen Kompetenzen von Pflegebedürftigen und Pflegekräften in der Langzeitpflege.

    Art und Höhe

    Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

    Gefördert werden bis zu 40% der durch die Pflegeeinrichtung verausgabten Mittel. Pro Pflegeeinrichtung ist höchstens ein einmaliger Zuschuss in Höhe von bis zu 12.000 Euro möglich.

    Bayerische Pflegeeinrichtungen erhalten mit diesem Förderprogramm, ergänzend zum Abruf der Bundesmittel, weitere 40 % der nachgewiesenen Kosten aus Mitteln des Freistaats Bayern. Damit wird der Eigenanteil von 60 % auf 20 % reduziert sowie eine maximale Förderung in Höhe von 24.000 Euro (statt bisher 12.000 Euro) erreicht. Anträge auf Komplementärförderung können nur für Pflegeeinrichtungen gestellt werden, die in Bayern betrieben werden.

    Online-Dienst

    Digitalisierung 100% WLAN - Komplementärförderung für Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen beantragen

    ID: L100042_218206

    Beschreibung

    Sie können die Förderung der Anschaffung von digitaler oder technischer Ausrüstung, die als Hauptzweck insbesondere die Entlastung der Pflegekräfte, die Verbesserung der pflegerischen Versorgung oder die Förderung einer stärkeren Beteiligung der Pflegebedürftigen verfolgen, digital beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bayerisches Landesamt für Pflege - Förderverfahren Digitale VersorgungLfP

    Adresse

    Hausanschrift

    Mildred-Scheel-Straße 4
    92224 Amberg

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    Postanschrift

    Mildred-Scheel-Straße 4
    92224 Amberg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: digitale-versorgung@lfp.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0484308447533Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9621 9669-0

    Fax: +49 9621 9669-1111

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Bewilligung der Förderung ist die Vorlage des Zuwendungsbescheides der für den Vollzug des Bundesförderprogramms zuständigen Pflegekasse, der nach dem 01.04.2025 erlassen wurde sowie eine Erklärung zur Einhaltung der sich aus dem Beihilferecht ergebenden Vorgaben.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth.


    Verfahrensablauf

    Der Antrag muss digital beim Landesamt für Pflege gestellt werden. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Pflege.

    Fristen

    Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie benötigen zur Antragsstellung ein gültiges ELSTER-Unternehmenszertifikat.

    Dokumente

    • Erforderliche Unterlage/n

      • DAWI-De-minimis-Erklärung (siehe unter "Formulare"): Erforderlich bei der Antragsstellung.
      • Zuwendungsbescheid der zuständigen Pflegekasse, der nach dem 01.04.2025 ausgestellt wurde: Erforderlich bei der Antragsstellung.
      • Vorlage der durch die Pflegekasse geprüften Abrechnung: Erforderlich bei der Einreichung des Verwendungnachweises.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 04.02.2026

    Stichwörter

    100 %, 100% WLAN-Strategie, Beschleunigung der Digitalisierung, Komplementärförderung, stationären und ambulanten Einrichtungen, WLAN-Strategie

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English