Gesellschaftsverzeichnis; Beantragung der Eintragung einer Partnerschaft oder sonstigen Personengesellschaft bei der Bayerischen Architektenkammer
Die geschützten Berufsbezeichnungen „Architekt/-in“, Landschaftsarchitekt/-in“, Innenarchitekt/-in“ oder „Stadtplaner/-in“ dürfen nur geführt werden, wenn sie in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen sind.
Beschreibung
Die Eintragung einer Partnerschaft (mit beschränkter Berufshaftung) bzw. sonstiger Personengesellschaften in das Gesellschaftsverzeichnis ist erforderlich, um die geschützten Berufsbezeichnungen „Architekt/-in“, Landschaftsarchitekt/-in“, Innenarchitekt/-in“ oder „Stadtplaner/-in“ sowie Wortverbindungen hiermit und ähnliche Bezeichnungen zu führen.
Online-Dienst
Antrag auf Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis als Partnerschaft (mit beschränkter Berufshaftung) bzw. sonstiger Personengesellschaften
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bayerische Architektenkammer
Adresse
Hausanschrift
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80637 München
Postanschrift
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80637 München
Kontakt
E-Mail: info@byak.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9766059665110Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 139880-0
Fax: +49 89 139880-55
Internet
erforderliche Unterlagen
- Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Gesellschaftsvertrag
- Nachweis über Anmeldung im/zum Handels- oder Partnerschaftsregister
- Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
- Gebührenvorschuss (Nachweis)
Voraussetzungen
- Sitz oder Niederlassung in Bayern
- ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
- Regelungen in Gesellschaftsvertrag u.a.
- Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung von Berufsaufgaben von Architekten, Innenarchitektinnen, Landschaftsarchitekten oder Stadtplanerinnen,
- Führung der Gesellschaft durch Mitglieder der Architektenkammer
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Der Antrag ist ausschließlich online bei der Bayerischen Architektenkammer zu stellen.
Über den Bearbeitungsstand und ggf. nachzureichende Unterlagen werden Sie fortlaufend informiert.
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet über die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
- Bayerische Architektenkammer
- Deutsches ArchitektenblattDas Deutsche Architektenblatt (DAB) ist das offizielle Mitteilungsorgan der Bundesarchitektenkammer und der Architektenkammern der Länder.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 03.12.2025