Forschungszulage – Steuerliche Förderung von FuE-Vorhaben Gewährung
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    Forschungszulage; Beantragung der Bescheinigung

    Beantragen Sie bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) für Ihr Unternehmen eine steuerliche Forschungsförderung für Grundlagen-, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung.

    Beschreibung

    Ob Start-Up, kleines, mittelständisches oder Großunternehmen: Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, können von der Forschungszulage profitieren.

    Stellen Sie dafür einen "Antrag auf Bescheinigung eines FuE-Vorhabens" bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Diese prüft, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um ein förderfähiges Forschungsprojekt handelt. Die BSFZ untersucht dazu Ihre Eingaben auf Neuartigkeit, Risiko oder Unwägbarkeit und auf Planmäßigkeit.

    Eine Bescheinigung für eine Forschungszulage können Sie vor, während oder nach Abschluss Ihres Vorhabens beantragen. Beachten Sie dabei, dass Sie immer zuerst die Bescheinigung beantragen. Sie ist Voraussetzung dafür, dass Sie anschließend bei Ihrem zuständigen Finanzamt den "Antrag auf Forschungszulage" stellen können.

    Online-Dienst

    Webportal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage

    ID: L100042_208660

    Beschreibung

    Auf der Internetseite des BSFZ können Sie einen Antrag auf Gewährung einer Forschungszulage stellen. Zunächst müssen Sie sich auf dem Webportal registrieren. Dann können Sie das Antragsformular Schritt für Schritt online ausfüllen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bescheinigungsstelle Forschungszulage GbR

    Adresse

    Hausanschrift

    VDI-Platz 1
    40468 Düsseldorf

    Kontakt speichern

    Postanschrift

    Postfach 10 11 39
    40002 Düsseldorf

    Kontakt

    E-Mail: sfzE@vdi.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0920975557532Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 211 6214-969

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    • Ihr Unternehmen unterliegt der Steuerpflicht in Deutschland.
    • Ihr Unternehmen erzielt Einkünfte.
    • Sie haben sich auf dem Webportal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) registriert und einen Antrag gestellt.
    • Ihr Forschungsvorhaben fällt in eine der drei folgenden Kategorien: Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung.
    • Ihnen sind förderfähige Aufwendungen entstanden (beispielsweise Arbeitslöhne für Arbeitnehmer)

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage

    Verfahrensablauf

    Um die Bescheinigung für die Forschungszulage zu beantragen, folgen Sie diesen Schritten:

    • Registrierung und Anmeldung:
      • Besuchen Sie das Web-Portal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und registrieren Sie sich dort. Nach der Registrierung können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten anmelden.
    • Antragsformular ausfüllen:
      • Füllen Sie das Online-Antragsformular aus. Hier müssen Sie detaillierte Informationen zu Ihrem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) angeben. Dazu gehören:
        • Beschreibung des Projekts
        • Zielsetzung und erwartete Ergebnisse
        • Zeitplan und Meilensteine
        • Budget und geplante Ausgaben
    • Einreichung des Antrags:
      • Reichen Sie den ausgefüllten Antrag online ein.
    • Prüfung durch die BSFZ:
      • Die BSFZ prüft Ihren Antrag auf Begünstigungsfähigkeit.
    • Bescheinigung erhalten:
      • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung über die Begünstigungsfähigkeit Ihres FuE-Vorhabens. Diese Bescheinigung wird auch direkt an das zuständige Finanzamt übermittelt.
    • Forschungszulage beim Finanzamt beantragen:
      • Mit der Bescheinigung können Sie nun die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt über das ELSTER-Portal beantragen.
      • Das Finanzamt prüft Ihren Antrag und setzt die Forschungszulage fest.

    Fristen

    Achten Sie darauf, dass Sie die Anträge rechtzeitig einreichen.

    Sie können den Antrag grundsätzlich nur bis zum Ablauf von vier Jahren stellen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem förderfähige Aufwendungen bei Ihnen entstanden sind. Für förderfähige Aufwendungen im Jahr 2025 würde die Frist beispielsweise Ende 2025 beginnen und am 31.12.2029 enden.

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 3 Monate

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Bescheinigung für eine Forschungszulage ist der erste Teil eines 2-stufigen Verfahrens. Wenn Sie die Bescheinigung für eine Forschungszulage erhalten haben, können Sie mit dieser bei Ihrem zuständigen Finanzamt im nächsten Schritt den Antrag auf Forschungszulage im ELSTER-Portal stellen.

    Dokumente

    • Erforderliche Unterlage/n

      • Stammdaten des Unternehmens.
      • Statistische Daten des Unternehmens

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt am 16.02.2026

    Stichwörter

    Antrag, Antragsstellung, Antragsverfahren, Bescheinigung, Bescheinigungsstelle, Bescheinigungsstelle Forschungszulage, Bescheinigungsverfahren, Certificate, ELSTER-Zertifikat, Experimentelle Entwicklung, Festsetzung der Forschungszulage, Finanzamt, Förderfähige Aufwendungen, Forschung, Forschungsförderung, Forschungszulage, Forschungszulagenbescheinigungsverordnung, Forschungszulagengesetz, Forschung und Entwicklung, Gewährung der Forschungszulage, Großunternehmen, Grundlagenforschung, industrielle Forschung, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU, Request, Research, Research and development, Small and medium-sized enterprises, SMES, Tax office

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English