Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz Bescheinigung
    99009055022000

    Strahlenschutz; Beantragung der Bescheinigung für die erforderliche Fachkunde

    Wenn Sie im technischen Bereich des Strahlenschutzes tätig sind (etwa beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder beim Umgang mit radioaktiven Stoffen), müssen Sie die erforderliche Fachkunde nachweisen. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie beabsichtigen, Röntgeneinrichtungen zu betreiben oder mit radioaktiven Stoffen umzugehen, benötigen Sie eine Fachkundebescheinigung der zuständigen Behörde für Strahlenschutz als Nachweis Ihrer erworbenen Fachkunde.
    Dafür müssen Sie zunächst einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich abschließen. Anschließend können Sie mit weiteren Unterlagen eine Bescheinigung der Fachkunde beantragen.

    Online-Dienst

    Fachkundebescheinigung Technik: Röntgen, radioaktive Stoffe oder Medizinphysik-Experte

    ID: L100042_97586

    Beschreibung

    Sie können die Bescheinigung der Fachkunde-Technik nach § 47 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Regierung von Unterfranken - Strahlenschutz, Medizinprodukte Betreiben, Kompetenzzentrum RöntgenReg UFr

    Adresse

    Hausanschrift

    Georg-Eydel-Str. 13
    97082 Würzburg

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    Postfach 6349
    97013 Würzburg

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    Mo 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Di 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Mi 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Do 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Fr 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2367306189298Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 380-1802

    Fax: +49 931 380-1803

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Unterlage/n

      • Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung
      • Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkundenachweis)
      • Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen (darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen).

    Voraussetzungen

    • Sie verfügen über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung.
    • Sie können die erforderliche praktische Erfahrung nachweisen.
    • Sie haben einen Kurs zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich abgeschlossen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Nachdem Sie einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich abgelegt haben, beantragen Sie bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde.
    • Es ist auch möglich, dass die zuständige Behörde an Sie herantritt und Sie auffordert, einen Nachweis der erforderlichen Fachkunde vorzulegen.
    • Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und sendet Ihnen bei positiver Prüfung die Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde zu.

    Fristen

    Der anerkannte Kurs oder Lehrgang darf insgesamt nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit am 15.12.2025

    Stichwörter

    Bescheinigung, Fachkunde, Fachkundebescheinigung, radioaktiv, Röntgen, Sachkunde, Stoffe, Strahlenschutz, Technik, Umgang

    Sprachversion

    Deutsch

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