Strahlenschutz; Beantragung der Bescheinigung für die erforderliche Fachkunde
Wenn Sie im technischen Bereich des Strahlenschutzes tätig sind (etwa beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder beim Umgang mit radioaktiven Stoffen), müssen Sie die erforderliche Fachkunde nachweisen. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie beabsichtigen, Röntgeneinrichtungen zu betreiben oder mit radioaktiven Stoffen umzugehen, benötigen Sie eine Fachkundebescheinigung der zuständigen Behörde für Strahlenschutz als Nachweis Ihrer erworbenen Fachkunde.
Dafür müssen Sie zunächst einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich abschließen. Anschließend können Sie mit weiteren Unterlagen eine Bescheinigung der Fachkunde beantragen.
Online-Dienst
Fachkundebescheinigung Technik: Röntgen, radioaktive Stoffe oder Medizinphysik-Experte
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Regierung von Unterfranken - Strahlenschutz, Medizinprodukte Betreiben, Kompetenzzentrum RöntgenReg UFr
Adresse
Hausanschrift
Georg-Eydel-Str. 13
97082 Würzburg
Postanschrift
Postfach 6349
97013 Würzburg
Öffnungszeiten
Mo 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 15:00 Uhr
Di 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 15:00 Uhr
Do 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 15:00 Uhr
Fr 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2367306189298Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 380-1802
Fax: +49 931 380-1803
erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung
- Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkundenachweis)
- Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen (darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen).
Voraussetzungen
- Sie verfügen über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung.
- Sie können die erforderliche praktische Erfahrung nachweisen.
- Sie haben einen Kurs zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich abgeschlossen.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Nachdem Sie einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich abgelegt haben, beantragen Sie bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde.
- Es ist auch möglich, dass die zuständige Behörde an Sie herantritt und Sie auffordert, einen Nachweis der erforderlichen Fachkunde vorzulegen.
- Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und sendet Ihnen bei positiver Prüfung die Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde zu.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit am 15.12.2025
Stichwörter
Bescheinigung, Fachkunde, Fachkundebescheinigung, radioaktiv, Röntgen, Sachkunde, Stoffe, Strahlenschutz, Technik, Umgang