Denkmalschutz; Beantragung eines Ausgleichs oder einer Belohnung für einen archäologischen Fund

    Entdecker/-innen und Grundeigentümer/-innen können ab einem gewissem Objektwert und bei legalen Fundumständen eine Geldzahlung für archäologische Funde beanspruchen.

    Beschreibung

    Seit 01.07.2023 gehört das Eigentum an archäologischen Funden in aller Regel dem Freistaat Bayern. Unter bestimmten Bedingungen haben die, auf deren Grund und Boden der Fund gemacht wurde (Grundeigentümer/-innen), und die, die den Fund gemacht haben (Entdecker/-innen), einen Anspruch auf eine Geldzahlung des Freistaates Bayern. Dieser heißt „Ausgleich“ für Grundeigentümer/-innen und „Belohnung“ für Entdecker/-innen. Zu den Bedingungen gehören vor allem ein gewisser Objektwert und legale Fundumstände.

    Ansprechpartner

    Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (BLfD)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hofgraben 4

    80539 München

    Postfachadresse

    Postfach 100203

    80076 München

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:15 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:15 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:15 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:15 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 14:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@blfd.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=30553825373Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/30553825373Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2114-0

    Fax: +49 89 2114-300

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Bei Antragstellung in Vertretung: Vollmacht

    Voraussetzungen

    • Ein Bodendenkmal oder Teil davon ist aufgrund von Art. 9 Abs. 1 Satz 1 BayDSchG Eigentum des Freistaates Bayern geworden.
    • Sein Verkehrswert beträgt 1.000 EUR oder mehr.
    • Sein Fund und seine Bergung erfolgten nicht unter Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen.
    • Der Antragsteller hat das Bodendenkmal oder Teile davon entdeckt oder ist Eigentümer der Grundstücks, auf dem das Bodendenkmal entdeckt wurde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag muss grundsätzlich elektronisch über das bereitgestellte Online-Verfahren beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege eingereicht werden.
    • Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege prüft die Voraussetzungen gegebenenfalls in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde.
    • Bei der Wertermittlung wird es von der Archäologischen Staatssammlung unterstützt.
    • Anschließend entscheidet das Bayerische Landesamt über den Antrag durch Bescheid.

    Fristen

    Die Leistung betrifft nur Funde, die seit 01.07.2023 im Gebiet des Freistaates Bayern gemacht wurden. Der Anspruch auf Ausgleich oder Belohnung entsteht 24 Monate nach der Übergabe an das Landesamt für Denkmalpflege.

    Bearbeitungsdauer

    Aufgrund der Neuheit der Leistung fehlen derzeit Erfahrungswerte zur üblichen Verfahrensdauer. Es ist mit durchschnittlichen Verfahrensdauern von 4 Wochen bis 3 Monaten zu rechnen. Bei Fällen, deren Entscheidung umfangreiche Ermittlungen oder schwierige Rechtsprüfungen erfordert, kann die Verfahrensdauer länger sein.

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am 13.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English