Schwangerenberatung; Beantragung einer Förderung durch Träger staatlich anerkannter Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen

    Der Freistaat Bayern fördert die Träger staatlich anerkannter Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen.

    Beschreibung

    Zweck

    Zweck der Förderung ist die Sicherstellung eines ausreichenden pluralen Angebots wohnortnaher Beratungsstellen. 

    Gegenstand

    Förderfähig sind die Träger nach Art. 17 und 18 Bayerisches Schwangerenberatungsgesetz (BaySchwBerG) der staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen mit festgelegtem Einzugsbereich im Freistaat Bayern. 

    Zuwendungsempfänger

    Antragsberechtigt sind die Träger der staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen, soweit sie die Voraussetzungen nach Art. 17 und 18 BaySchwBerG erfüllen. 

    Zuwendungsfähige Kosten

    Gefördert werden können die notwendigen Geschäftsführungs- und Regiekosten (Personal- und Sachausgaben) des Trägers von staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen, die für den Betrieb als Schwangerenberatungsstellen verausgabt werden nach dem BaySchwBerG und der Durchführungsverordnung zum Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz (BaySchwBerV) in der jeweils geltenden Fassung. 

    Art und Höhe

    Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Es werden Zuschüsse in Höhe von bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben des Trägers gewährt.

    Ansprechpartner

    Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 13 - Soziales und Jugend (Reg MFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Promenade 27

    91522 Ansbach

    Postfachadresse

    Postfach 6 06

    91511 Ansbach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/433079846674Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 53-0

    Fax: +49 981 53-1456

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Träger von staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen, die die Voraussetzungen des Art. 17 BaySchwBerG erfüllen. Dazu gehören beispielsweise:

    • Zugehörigkeit zur freien oder öffentlichen Wohlfahrtspflege
    • Nachweis notwendiger Erfahrungen aufgrund bisheriger praktischer Tätigkeiten im sozialen Bereich
    • Gewähr für eine ordnungsgemäße Beratung und Erfüllung der Verpflichtungen nach Art. 16 BaySchwBerG bieten
    • Nachweis über die Belehrung der Mitarbeiter über die Pflicht zur Verschwiegenheit und deren strafrechtlichen Folgen bei Verletzungen
    • Pflicht zur Ermöglichung von Supervisionen und fachlichen Fortbildungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Die Antragstellung und Verwendungsnachweisprüfung erfolgt bei der Regierung von Mittelfranken.

    Fristen

    Der Antrag ist bis spätestens 15. November des Vorjahres einzureichen.

    Der Verwendungsnachweis ist bis spätestens 31. März des auf die Bewilligung folgenden Jahres einzureichen. 

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 29.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English