Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung / Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zum Zwecke der schulischen Berufsausbildung / Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung
Aufenthaltserlaubnis; Beantragung für betriebliche Aus- und Fortbildung und schulische Berufsausbildung
Beschreibung
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Ansprechpartner
Landratsamt Starnberg (LRA STA)
Adresse
Hausanschrift
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82317 Starnberg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.
Kontakt
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De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/85997998431Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8151 148-77148
Fax: +49 8151 148-11160
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 18.10.2024