Liste der beratenden Ingenieure Löschung
Liste der Beratenden Ingenieure; Beantragung der Löschung
Sie können die Löschung aus der Liste der Beratenden Ingenieure beantragen.
Beschreibung
Die Eintragung in der Liste der Beratenden Ingenieure kann auf Antrag gelöscht werden. Mit der Löschung endet die Pflichtmitgliedschaft.
Ansprechpartner
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schloßschmidstraße 3
80639 München
Kontakt
E-Mail: info@bayika.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9782837442110Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 419434-0
Fax: +49 89 419434-20
Internet
erforderliche Unterlagen
- Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Voraussetzungen
Sie sind in der Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Die Löschung aus der Liste der Beratenden Ingenieure muss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau schriftlich beantragt werden.
Fristen
Anträge auf Löschung aus der Liste der Beratenden Ingenieure sind nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Halbjahres möglich.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Löschung kann auch von Amts wegen erfolgen bei:
- Tod der eingetragenen Person,
- rechtskräftige Erkennung auf Löschung in einem berufsgerichtlichen Verfahren
- dauerhafte Aufgabe von Wohnsitz, Niederlassung oder überwiegender berufliche Beschäftigung in Bayern
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 29.10.2024