Hilfsorganisationen-Ehrenzeichen als Dienstzeitauszeichnung; Einreichung eines Vorschlags

    Sie können Persönlichkeiten, die sich über einen längeren Zeitraum bei einer freiwilligen Hilfsorganisation engagieren, für das Hilfsorganisationen-Ehrenzeichen als Dienstzeitauszeichnung vorschlagen. Diese können so mit einer staatlichen Auszeichnung geehrt werden.

    Beschreibung

    Persönlichkeiten, die sich über einen längeren Zeitraum bei einer freiwilligen Hilfsorganisation engagieren, können mit einer staatlichen Auszeichnung – dem Hilfsorganisationen-Ehrenzeichen – geehrt werden.

    Das Hilfsorganisationen-Ehrenzeichen wird vom Staatsminister des Innern, für Sport und Integration als Dienstzeitauszeichnung

    • als Ehrenzeichen zweiter Klasse für 25-jährige,
    • als Ehrenzeichen erster Klasse für 40-jährige und
    • als Großes Ehrenzeichen für 50-jährige aktive Dienstzeit

    bei einer katastrophenhilfspflichtigen, im Rettungsdienst mitwirkenden freiwilligen Hilfsorganisation

    • Bayerisches Rotes Kreuz (BRK),
    • Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Bayern e.V. (ASB),
    • Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Landesverband Bayern (JUH),
    • Malteser Hilfsdienst e.V. Bayern (MHD),
    • Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Bayern e.V. (DLRG) oder
    • der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Landesverband Bayern (THW)

    verliehen.

    Als anrechenbare Dienstzeit gilt die Zeit der Dienstleistung als aktives Mitglied bei einer der genannten Organisationen (BRK, ASB, JUH, MHD, DLRG und THW). Dienstzeiten bei außerbayerischen Organisationen sind anrechenbar, wenn sie nachgewiesen werden können.

    Zum aktiven Dienst zählt auch die Tätigkeit im Ausbildungsdienst, Verwaltungsdienst, in der Gerätepflege und in der Dienstaufsicht. Dagegen zählt die hauptberufliche Tätigkeit bei den Organisationen nicht zur anrechenbaren Dienstzeit. Die Dienstzeit muss ohne wesentliche Unterbrechung zurückgelegt sein; Wehrdienst oder eine nachgewiesene Krankheitszeit gelten nicht als Unterbrechung.

    Die Dienstzeitauszeichnungen werden in Landkreisen durch die Landräte, in kreisfreien Städten durch die Oberbürgermeister, in einem dem Anlass entsprechendem Rahmen, ausgehändigt. Die Aushändigung kann auch durch eine von diesen beauftragten Person erfolgen.

    Ansprechpartner

    Stadt Fürth - Bürgermeister- und Presseamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hallstraße 2

    90762 Fürth

    Postfachadresse

    Postfach

    90744 Fürth

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: bmpa@fuerth.de

    De-Mail: info@fuerth.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0707313536522Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 974-1201

    Fax: +49 911 974-1205

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Ein Ehrenzeichen darf nicht verliehen werden, solange für die Person bei einer uneingeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister ein Eintrag wegen einer rechtskräftigen Verurteilung enthalten ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Vorschläge auf Verleihung einer Dienstzeitauszeichnung sind von der jeweiligen Organisation, bei der die oder der zu Beleihende ehrenamtlichen Dienst verrichtet, bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einzureichen.

    Fristen

    Die Vorschläge auf Verleihung einer Dienstzeitauszeichnung sind jährlich zweimal, jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober, bzw. rechtzeitig vor dem vorgesehenen Zeitpunkt der Aushändigung vorzulegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 19.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English