Betriebsgenehmigung für unbemannte Fluggeräte Erteilung

    Drohnenflug; Beantragung einer Betriebsgenehmigung in der Betriebskategorie "speziell"

    Sie dürfen eine Drohne ohne vorherige Erlaubnis fliegen lassen, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Stellt der Betrieb jedoch ein erhöhtes Risiko für Unbeteiligte dar, müssen Sie vorab eine Betriebsgenehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Der Betrieb von unbemannten Fluggeräten (UAS – Unmanned Aircraft System) wird in 3 Kategorien unterteilt:

    • "offen"
    • "speziell" 
    • "zulassungspflichtig"

    Die Abstufung der einzelnen Kategorien erfolgt auf Basis des jeweiligen Betriebsrisikos beziehungsweise des maximal möglichen Personenschadens.

    Wenn Sie ein UAS in der "offenen“ Kategorie betreiben wollen, stellt dies das geringste Betriebsrisiko dar. Sie können Ihre Drohne ohne vorherige Genehmigung fliegen. Voraussetzung ist, dass Sie die erforderlichen Regeln zum Betrieb einhalten, wie zum Beispiel Kompetenznachweise oder Sicherheitsvorgaben. 

    Betrieb in der Kategorie "speziell"

    Können Sie die Bedingungen der Betriebskategorie "offen" nicht einhalten, erfolgt die Zuordnung eines UAS-Betriebs in die genehmigungspflichtigen Kategorien.

    Sie müssen also vor der Aufnahme des Flugbetriebs in den Betriebskategorien "speziell" und "zulassungspflichtig" eine Genehmigung einholen. Genehmigungen für die Kategorie "zulassungspflichtig" sind derzeit noch nicht möglich, da sich die die entsprechenden UAS sowie die gesetzlichen Voraussetzungen zum Betrieb noch in der Entwicklung befinden. 

    In welche Kategorie Ihr Betrieb einzuordnen ist, können Sie auf Grundlage einer eigenen Risikobewertung vorab prüfen.

    Das Luftfahrt-Bundesamt stellt auf seiner Internetseite als Hilfestellung zur Einordnung des Betriebs ein anschauliches Flussdiagramm bereit. Hat Ihr Fluggerät beispielsweise eine Startmasse von über 25 Kilogramm oder soll Gegenstände abwerfen, dann brauchen Sie eine Betriebsgenehmigung.

    Vor dem Betrieb sollten Sie ein grobes Betriebskonzept erstellen. Folgende Fragen sind relevant:

    • Wo soll Ihr UAS fliegen (Boden und Luftgebiet)?
    • Wie hoch soll es fliegen?
    • Wie soll geflogen werden: In Sichtweite (VLOS ¬– "Visual Line of Sight") oder außerhalb der Sichtweite (BVLOS – "Beyond Visual Line of Sight")?
    • Mit welchem UAS wollen Sie fliegen?

    Für die Erteilung einer Betriebsgenehmigung in der Kategorie "speziell" wenden Sie sich an die Luftfahrtbehörde Ihres Bundeslandes. 

    Fällt die örtliche Zuständigkeit in eines der folgenden Bundesländer, übernimmt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) den Antrag:

    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Nordrhein-Westfalen
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Thüringen

    Kontaktieren Sie Ihre örtlich zuständige Stelle möglichst, bevor Sie den Antrag einreichen. Den Flug dürfen Sie erst unternehmen, wenn Ihnen eine Betriebsgenehmigung vorliegt.

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Postfachadresse

    Postfach 3054

    38020 Braunschweig

    Kontakt

    E-Mail: buergerinfo@lba.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2667280362114Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    Fax: +49 531 2355-9099

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Unterlage/n

      • Hauptantrag: Antrag auf Betriebsgenehmigung in der "speziellen" Kategorie gemäß Artikel 12 DVO (EU) 2019/947
      • Nachweis der Lufthaftpflichtversicherung
      • Kompetenznachweis gemäß A2 oder höher 
      • Betriebshandbuch (ConOps)
      • SORA-Risikobewertung (SORA – Specific Operations Risk Assessment)
      • gegebenenfalls weitere Unterlagen wie zum Beispiel Genehmigungen
        • für den Einflug in geografische Gebiete
        • für Flüge in Kontrollzonen 
        • zum Abwurf von Gegenständen

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen
      • eine ausreichende Lufthaftpflichtversicherung,
      • ein Kompetenznachweis gemäß A2 oder höher und
      • eine UAS-Betreibernummer vom LBA.
    • Die von Ihnen eingereichten Unterlagen sind vollständig und korrekt.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten


    Verwaltungsgebühr: 200 EUR - 2.000 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr am 04.07.2024

    Stichwörter

    Drohne, Drohnen, Fluggerät, Genehmigung, Luftfahrzeug, Risikoanalyse, SORA, Spezielle Kategorie, UAS, UAV, Unbemannte Luftfahrtsysteme, Unbemanntes Luftfahrzeugsystem

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English