Antragsservice; Unterstützung durch Gemeinde

    Die Gemeinden unterstützen ihre Gemeindeangehörigen bei der Einleitung von Verwaltungsverfahren und halten Vordrucke für Anträge, Anzeigen und Meldungen, die ihnen von anderen Behörden überlassen werden, bereit.

    Beschreibung

    Die Gemeinden sind in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft den Gemeindeangehörigen bei der Einleitung von Verwaltungsverfahren behilflich, auch wenn für deren Durchführung eine andere Behörde zuständig ist.

    Soweit Anträge bei der Regierung, dem Bezirk oder dem Landratsamt einzureichen sind, haben auch die Gemeinden die Anträge entgegenzunehmen und unverzüglich an die betreffende Behörde weiterzuleiten. Die Antragstellung bei der Gemeinde gilt als Antragstellung bei einer dieser Behörden, soweit sich nicht aus Bundesrecht etwas anderes ergibt.

    Vordrucke für Anträge, Anzeigen und Meldungen, die den Gemeinden von anderen Behörden überlassen werden, halten die Gemeinden bereit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Große Kreisstadt Neu-Ulm

    Adresse

    Hausanschrift

    Augsburger Straße 15

    89231 Neu-Ulm

    Postfachadresse

    Postfach 2040

    89210 Neu-Ulm

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    Montags und Freitags nur nach vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@neu-ulm.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=20108987458Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/20108987458Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 731 7050-0

    Fax: +49 731 7050-6198

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.07.2024

    Stichwörter

    Ausfüllhilfe, Entgegennahme von Anträgen, Kindergeld, Rentenversicherung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English