Antragsservice; Unterstützung durch Gemeinde

    Die Gemeinden unterstützen ihre Gemeindeangehörigen bei der Einleitung von Verwaltungsverfahren und halten Vordrucke für Anträge, Anzeigen und Meldungen, die ihnen von anderen Behörden überlassen werden, bereit.

    Beschreibung

    Die Gemeinden sind in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft den Gemeindeangehörigen bei der Einleitung von Verwaltungsverfahren behilflich, auch wenn für deren Durchführung eine andere Behörde zuständig ist.

    Soweit Anträge bei der Regierung, dem Bezirk oder dem Landratsamt einzureichen sind, haben auch die Gemeinden die Anträge entgegenzunehmen und unverzüglich an die betreffende Behörde weiterzuleiten. Die Antragstellung bei der Gemeinde gilt als Antragstellung bei einer dieser Behörden, soweit sich nicht aus Bundesrecht etwas anderes ergibt.

    Vordrucke für Anträge, Anzeigen und Meldungen, die den Gemeinden von anderen Behörden überlassen werden, halten die Gemeinden bereit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Taufkirchen - Referat Bürgerservice & Sozialverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Köglweg 3

    82024 Taufkirchen

    Postfachadresse

    Postfach 1155

    82018 Taufkirchen

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Bürgerservice (Einwohnermelde-/Pass-/Gewerbeamt)

    Montag und Freitag nur mit Termin 

    von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Dienstag und Donnerstag auch ohne Termin 

    von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr 

    und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr

    Mittwoch geschlossen

     

    Sozialstelle
    nur nach Vereinbarung


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4416536977519Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 666722-0

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.07.2024

    Stichwörter

    Ausfüllhilfe, Entgegennahme von Anträgen, Kindergeld, Rentenversicherung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English