Antragsservice; Unterstützung durch Gemeinde

    Die Gemeinden unterstützen ihre Gemeindeangehörigen bei der Einleitung von Verwaltungsverfahren und halten Vordrucke für Anträge, Anzeigen und Meldungen, die ihnen von anderen Behörden überlassen werden, bereit.

    Beschreibung

    Die Gemeinden sind in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft den Gemeindeangehörigen bei der Einleitung von Verwaltungsverfahren behilflich, auch wenn für deren Durchführung eine andere Behörde zuständig ist.

    Soweit Anträge bei der Regierung, dem Bezirk oder dem Landratsamt einzureichen sind, haben auch die Gemeinden die Anträge entgegenzunehmen und unverzüglich an die betreffende Behörde weiterzuleiten. Die Antragstellung bei der Gemeinde gilt als Antragstellung bei einer dieser Behörden, soweit sich nicht aus Bundesrecht etwas anderes ergibt.

    Vordrucke für Anträge, Anzeigen und Meldungen, die den Gemeinden von anderen Behörden überlassen werden, halten die Gemeinden bereit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosenheimer Str. 26

    85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn

    Postanschrift

    Rosenheimer Str. 26

    85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr


    Sowie nach Terminvereinbarung:

    Mo 07:00 – 12:00 Uhr
    Di  08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
    Mi  07:00 – 12:00 Uhr
    Do 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
    Fr  08:00 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@hksbr.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/59775026593Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8102 88-0

    Fax: +49 8102 88-42

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.07.2024

    Stichwörter

    Ausfüllhilfe, Entgegennahme von Anträgen, Kindergeld, Rentenversicherung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English