Antragsservice; Unterstützung durch Gemeinde

    Die Gemeinden unterstützen ihre Gemeindeangehörigen bei der Einleitung von Verwaltungsverfahren und halten Vordrucke für Anträge, Anzeigen und Meldungen, die ihnen von anderen Behörden überlassen werden, bereit.

    Beschreibung

    Die Gemeinden sind in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft den Gemeindeangehörigen bei der Einleitung von Verwaltungsverfahren behilflich, auch wenn für deren Durchführung eine andere Behörde zuständig ist.

    Soweit Anträge bei der Regierung, dem Bezirk oder dem Landratsamt einzureichen sind, haben auch die Gemeinden die Anträge entgegenzunehmen und unverzüglich an die betreffende Behörde weiterzuleiten. Die Antragstellung bei der Gemeinde gilt als Antragstellung bei einer dieser Behörden, soweit sich nicht aus Bundesrecht etwas anderes ergibt.

    Vordrucke für Anträge, Anzeigen und Meldungen, die den Gemeinden von anderen Behörden überlassen werden, halten die Gemeinden bereit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Garching b.München

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 3

    85748 Garching b.München

    Postfachadresse

    Postfach 1453

    85742 Garching b.München

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Öffnungszeiten Einwohnermelde-, Pass- und Gewerbeamt:

    Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

    Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr

     

    Öffnungszeiten Standesamt und Friedhofsverwaltung:

    Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

    Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: stadt@garching.de

    De-Mail: stadt@garching.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=62442374446Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/62442374446Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 32089-0

    Fax: +49 89 32089-298

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.07.2024

    Stichwörter

    Ausfüllhilfe, Entgegennahme von Anträgen, Kindergeld, Rentenversicherung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English