Antragsservice; Unterstützung durch Gemeinde

    Die Gemeinden unterstützen ihre Gemeindeangehörigen bei der Einleitung von Verwaltungsverfahren und halten Vordrucke für Anträge, Anzeigen und Meldungen, die ihnen von anderen Behörden überlassen werden, bereit.

    Beschreibung

    Die Gemeinden sind in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft den Gemeindeangehörigen bei der Einleitung von Verwaltungsverfahren behilflich, auch wenn für deren Durchführung eine andere Behörde zuständig ist.

    Soweit Anträge bei der Regierung, dem Bezirk oder dem Landratsamt einzureichen sind, haben auch die Gemeinden die Anträge entgegenzunehmen und unverzüglich an die betreffende Behörde weiterzuleiten. Die Antragstellung bei der Gemeinde gilt als Antragstellung bei einer dieser Behörden, soweit sich nicht aus Bundesrecht etwas anderes ergibt.

    Vordrucke für Anträge, Anzeigen und Meldungen, die den Gemeinden von anderen Behörden überlassen werden, halten die Gemeinden bereit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Burghausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Stadtplatz 112

    84489 Burghausen

    Postfachadresse

    Postfach 1240

    84480 Burghausen

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@burghausen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/74553517439Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8677 887-0

    Fax: +49 8677 887-222

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.07.2024

    Stichwörter

    Ausfüllhilfe, Entgegennahme von Anträgen, Kindergeld, Rentenversicherung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English