Messgeräte; Beantragung einer Kalibrierung

    Bei der Kalibrierung wird bei vorgegebenen Bedingungen der Zusammenhang zwischen dem Messwert der Ausgangsgröße und dem zugehörigen Wert der Eingangsgröße ermittelt. Es erfolgt ein Vergleich mit einer Referenz gleicher Einheit.

    Beschreibung

    Kalibriert werden grundsätzlich Messgeräte, die keine Zulassung zur Eichung besitzen und nicht im eichpflichtigen Verkehr eingesetzt werden. Damit wird die Rückführung des Kalibrierergebnisses auf anerkannte nationale und internationale Normale/Standards nachgewiesen, die von den Qualitätsmanagementnormen der Reihe DIN EN ISO 9000 gefordert wird.

    Im Laboratorium des Deutschen Kalibrier-Dienstes (DKD) im Eichamt Landshut-Passau, Dienststelle Landshut, werden Kalibrierungen von Gewichtstücken und Massestücken, Nennwert 1 mg bis 50 kg, und deren Volumenbestimmung bis 1250 cm3 durchgeführt. Es handelt sich um eine freiwillige qualitätssichernde Maßnahme (eventuell durch ISO 9000ff.- Norm gefordert).

     

    Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Eichamt Landshut-Passau, Dienststelle Landshut.

    Ansprechpartner

    Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht Standort Eichamt Landshut (LMG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Röntgenstr. 1

    84030 Landshut

    Postanschrift

    Röntgenstr. 1

    84030 Landshut

    Kontakt

    E-Mail: ea-la.poststelle@lmg.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/69332148255Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 871 14384-0

    Fax: +49 871 14384-140

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Entscheidung für eine Kalibrierung hängt von diversen Aspekten ab und sollte gewählt werden:

    • Für Messmittel, die als Prüfnormale im Unternehmen eingesetzt werden (Referenzmessgerät)
    • Bei Nachweisführung der Rückführbarkeit gegenüber externen Stellen insbesondere im Ausland.

    Die Angabe der Gültigkeitsdauer erfolgt nicht. Sie liegt immer in der Verantwortung des Anwenders.

    Verfahrensablauf

    Eine Kalibrierung wird im allgemeinen durch ein schriftliches Protokoll dokumentiert. Im DAkkS-Kalibrierschein werden alle Kalibrierergebnisse, die bei der Messung benutzten Bezugsnormale und Hilfsgeräte, die Umgebungsbedingungen und die berechnete Messunsicherheit bekanntgegeben. Kalibrierscheine von akkredtierten Laboratorien sind unzweifelhafte Rückführungsnachweise und haben internationale Gültigkeit.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht am 21.08.2024

    Stichwörter

    Dichtelabor, Hydrostatische Dichte- und Volumenbestimmung für Gewichtsstücke, Kalibrierschein, Kalibrierung von Massenormalen, Wägelabor

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English