Berufliche Schule; Schulaufsicht und Beratung
Die beruflichen Schulen in Bayern sind das Sprungbrett zu einer qualifizierten Berufstätigkeit. Die unmittelbare staatliche Schulaufsicht obliegt bei den beruflichen Schulen (ohne Fachoberschulen und Berufsoberschulen) den Regierungen.
Beschreibung
Als Schulaufsichtsbehörde tragen die Regierungen Sorge, dass der in den Lehrplänen und sonstigen amtlichen Richtlinien gegebene Auftrag der Schulen erfüllt wird, der Unterricht ordnungsgemäß erteilt wird und die Rechtsvorschriften eingehalten werden. Die Regierungen erteilen Auskünfte über alle allgemeinen und grundsätzlichen Angelegenheiten des beruflichen Schulwesens und beraten zu Fragen der beruflichen Bildung.
Die Broschüre „Die beruflichen Schulen in Bayern" möchte die Vielfalt und Differenziertheit, die die beruflichen Schulen in Bayern bieten, der breiten Öffentlichkeit darstellen und die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte über die vielen Wege, die das berufliche Schulwesen eröffnet, informieren (siehe "Weiterführende Links").
Ansprechpartner
Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 42.1 - Berufliche Schulen - gewerblich / Innere Organisation (Reg OFr)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 110165
95420 Bayreuth
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6114850445322Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 604-0
Fax: +49 921 604-41258
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 30.05.2024
Stichwörter
Berufsfachschulen, Berufsschulen, Fachakademien, Fachschulen, Wirtschaftsschulen