Falknerprüfung Zulassung

    Falknerprüfung; Anmeldung

    Die Falknerprüfung ist eine mündliche Prüfung, in der auch praktische Aufgaben zur Haltung von Greifvögeln und zur Ausübung der Beizjagd gestellt werden können.

    Beschreibung

    Die Beizjagd darf nur ausüben, wer einen auf seinen Namen lautenden Falknerjagdschein besitzt.

    Gemäß § 15 Abs. 7 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) ist die erste Erteilung eines Falknerjagdscheins davon abhängig, dass der Bewerber zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden hat. Ausreichend ist neben der Falknerprüfung eine eingeschränkte Jägerprüfung, d. h. ohne Schießprüfung.

    Die Falknerprüfung findet jährlich zu Jahresbeginn zentral an der Bayerischen Waldbauernschule in Kelheim statt. Die Falknerprüfung ist eine mündliche Prüfung, in der auch praktische Aufgaben zur Haltung von Greifvögeln und zur Ausübung der Beizjagd gestellt werden können.

    Zuständige Stelle für die Anmeldung zur Prüfung ist die zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Landshut.

    Weitere Informationen erhalten Sie unter "Weiterführende Links".

    Ansprechpartner

    Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg-Landshut Dienstort Landshut (AELF AL)

    Adresse

    Hausanschrift

    Klötzlmüllerstr. 3

    84034 Landshut

    Postanschrift

    Adolf-Kolping-Str.1

    93326 Abensberg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@aelf-al.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/12887632271Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 871 603-0

    Fax: +49 871 603-1999

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Prüfungsvoraussetzungen
    Die Voraussetzungen für die Ablegung der Falknerprüfung richten sich in Bayern nach der Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung (Jäger- und Falknerprüfungsordnung - JFPO). Danach müssen Bewerber mindestens 15 Jahre alt sein, eine theoretische und praktische Ausbildung nachweislich absolviert haben und die Jägerprüfung oder die eingeschränkte Jägerprüfung bestanden haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Die Anmeldung zur Falknerprüfung muss bis spätestens 4 Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin erfolgen.

    Kosten

    Die Gebühr für die eingeschränkte Jägerprüfung beträgt 190 €, die Gebühr für die Falknerprüfung 185 €.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 03.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English