Verkehrsprävention; Verkehrsaufklärung und -erziehung
Beschreibung
Die Verkehrsprävention soll den Verkehrsteilnehmer richtiges Verhalten aufzeigen, Empfehlungen geben und damit helfen Verkehrsunfälle zu verhindern. U.a. ist es zu Ihrer eigenen Sicherheit und zur Sicherheit der übrigen Verkehrsteilnehmer wichtig, umfassend über den aktuellen Stand der sich ändernden Verkehrsregeln informiert zu sein. Neben der Möglichkeit sich im Internet schnell und umfassend zu informieren, sind auch bei den Behörden und Dienststellen vor Ort umfangreiche Materialien zu den Verkehrssicherheitsthemen vorhanden. Dort stehen kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.
Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre nächste Polizeidienststelle oder Gemeindeverwaltung, nutzen Sie das dort aufliegende umfangreiche Informationsmaterial oder informieren Sie sich im Internet (siehe "Weiterführende Links").
Ansprechpartner
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim - Straßenverkehrsbehörde (LRA NEA)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1520
91405 Neustadt a.d.Aisch
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/023524124678Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9161 92-0
Fax: +49 9161 92-91060
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.05.2024
Stichwörter
Fahrsimulator, Jugendverkehrsschule, Kinder, Schulbus, Schulverkehr, Schulweghelfer, Verkehrsaufklärung, Verkehrserziehung, Verkehrspuppentheater, Verkehrsteilnehmer, Verkehrsunterricht