Böllerprüfung; Beantragung einer Beschussprüfung
Beschreibung
Wie Schusswaffen müssen auch Böller, bevor sie verwendet werden, einer Beschussprüfung unterzogen werden. Das Beschussgesetz regelt die Beschusspflicht von Böllern. Die Sicherheitsprüfung und die anschließende Kennzeichnung von Böllern wird von den Beschussämtern durchgeführt. Anders als Schusswaffen unterliegen Böller der Pflicht zur Wiederholungsprüfung in fünfjährigem Abstand.
Die Prüfung der Böller wird im Beschussamt oder an zugelassenen Schießstätten durchgeführt. Der für den Prüftermin notwendige Einlieferungsschein ist im jeweiligen Beschussamt erhältlich.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Beschussamt (München oder Mellrichstadt).
Ansprechpartner
Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht Standort Beschussamt Mellrichstadt (LMG)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Lohstr. 5
97638 Mellrichstadt
Kontakt
E-Mail: ba-met.poststelle@lmg.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/37109918257Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9776 70500
Fax: +49 9776 5457
Internet
Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht Standort Beschussamt München (LMG)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Franz-Schrank-Str. 9
80638 München
Kontakt
E-Mail: ba-m.poststelle@lmg.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/53887695257Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 17901-339
Fax: +49 89 17901-260
Internet
Voraussetzungen
Böllergeräte können nur nach vorheriger Terminvereinbarung angeliefert werden.
Bei der Beantragung eines Termins müssen mindestens Angaben über die Art des Böllers (z. B. Hand-, Standböller, Kanone, usw.), Art der Zündung, Kaliber und ob es sich um ein größeres, schweres Böllergerät (kann von einer Person nicht getragen werden), gemacht werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht am 08.08.2024