Böllerprüfung; Beantragung einer Beschussprüfung

    Die bayerische Beschussverwaltung führt sowohl die Erst- als auch die Wiederholungsprüfung an Böllergeräten und -kanonen durch.

    Beschreibung

    Wie Schusswaffen müssen auch Böller, bevor sie verwendet werden, einer Beschussprüfung unterzogen werden. Das Beschussgesetz regelt die Beschusspflicht von Böllern. Die Sicherheitsprüfung und die anschließende Kennzeichnung von Böllern wird von den Beschussämtern durchgeführt. Anders als Schusswaffen unterliegen Böller der Pflicht zur Wiederholungsprüfung in fünfjährigem Abstand.

    Die Prüfung der Böller wird im Beschussamt oder an zugelassenen Schießstätten durchgeführt. Der für den Prüftermin notwendige Einlieferungsschein ist im jeweiligen Beschussamt erhältlich.

    Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Beschussamt (München oder Mellrichstadt).

    Ansprechpartner

    Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht Standort Beschussamt Mellrichstadt (LMG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lohstr. 5

    97638 Mellrichstadt

    Postanschrift

    Lohstr. 5

    97638 Mellrichstadt

    Kontakt

    E-Mail: ba-met.poststelle@lmg.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/37109918257Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9776 70500

    Fax: +49 9776 5457

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht Standort Beschussamt München (LMG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Franz-Schrank-Str. 9

    80638 München

    Postanschrift

    Franz-Schrank-Str. 9

    80638 München

    Kontakt

    E-Mail: ba-m.poststelle@lmg.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/53887695257Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 17901-339

    Fax: +49 89 17901-260

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Böllergeräte können nur nach vorheriger Terminvereinbarung angeliefert werden.

    Bei der Beantragung eines Termins müssen mindestens Angaben über die Art des Böllers (z. B. Hand-, Standböller, Kanone, usw.), Art der Zündung, Kaliber und ob es sich um ein größeres, schweres Böllergerät (kann von einer Person nicht getragen werden), gemacht werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller hat den Einlieferungsschein für Böller auszufüllen (siehe unter "Formulare").

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English