Vereine; Beantragung einer kommunalen Förderung
Gemeinden können Vereine, die sich insbesondere am sportlichen, kulturellen und sozialen Leben in der Gemeinde engagieren, im Rahmen ihrer Aufgaben finanziell unterstützen.
Beschreibung
Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung und von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig.
Sofern Ihre Gemeinde Vereine fördert, erhalten Sie hier nähere Hinweise.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Aindling
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
86447 Aindling
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@vg-aindling.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/16663050780Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8237 9607-0
Fax: +49 8237 9607-50
Internet
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024